So kommen Sie zu Ihrem Recht

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Ein Unfall ist ärgerlich genug. Jetzt heißt es kühlen Kopf bewahren und den Schaden begrenzen. Das sollten Sie wissen

Wenn’s gekracht hat

Auch wenn ein Unfall für jeden von uns echtes Pech bedeutet, sind Autounfälle nicht selten: Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 2,5 Millionen Straßen-Unfälle.

Das sind 4,5 Prozent mehr als im Jahr 2022.

1 Was gilt als Unfallschaden?

Nicht jeder Lackkratzer, der durch einen Zusammenstoß entstanden ist, gilt als Unfallschaden. Bis zu einer Höhe von 1000 Euro läuft dies als Bagatellschaden. Für Fahrzeughalter ist diese Unterscheidung wichtig: Hat das Auto nämlich einen Unfallschaden erlitten, muss man es beim Verkauf auch als Unfallwagen bezeichnen. Bagatellschäden zählen nicht als Unfallschaden.

Auch Schäden, die unbedeutend wirken, können stark ins Geld gehen

2 Muss man jeden Schaden melden?

Besser, Sie melden jeden Schaden Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Besonders dann, wenn Betroffene Leistungen von der gegnerischen Versicherung erhalten wollen. Aber auch bei einem selbst verschuldeten Unfall sollte die Schadensmeldung so schnell wie möglich erfolgen. Machen Sie immer Fotos vom Unfallschaden, auf denen beide Fahrzeuge zu sehen sind.

3 Kann ich mir einen Schaden auszahlen lassen?

Wer sein Auto nicht in Reparatur gibt, kann sich den Betrag auszahlen lassen. Allerdings wird auch in diesem Fall ein Sachverständiger benötigt, der den Schaden aufnimmt und die Schadenshöhe bzw. die Reparaturkosten ermittelt. Experten raten, man solle keinesfalls den

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