Wann wir ein Erbe lieber ausschlagen

3 min lesen

Schulden statt Geldsegen?

Stirbt ein geliebter Mensch, ist die Trauer groß. Da braucht man nicht auch noch Ärger um den Nachlass

Um kein Risiko einzugehen, kann man eine notarielle Erklärung aufsetzen lassen. Kostenpunkt: ungefähr 30 Euro

Eine Erbschaft bringt leider nicht immer einen Geldsegen mit sich. Nach dem Tod eines Menschen nehmen die Erben rechtlich gesehen dessen Position ein – mit allen Rechten und Pflichten. Ist kein positives Vermögen da, gehen auch die Schulden auf sie über, schlimmstenfalls haften sie mit ihrem eigenen Vermögen dafür.

Was Erben als Erstes tun sollten

Wer sich schnellstmöglich einen Überblick über die finanzielle Lage verschafft, hat die Chance zur Ausschlagung. Die Frist beträgt nur sechs Wochen. Sie beginnt mit dem Schreiben, dass Sie als Erbe vom Nachlassgericht erhalten, wenn es ein Testament gibt. Gibt es keins, läuft die Frist ab dem Moment, in dem Sie von dem Todesfall erfahren. Sichten Sie alle Papiere und Konten des Verstorbenen. Ausstehende Rechnungen gibt es fast immer, weil es oft Monate dauert, bis die Buchhaltung der Gläubiger ihre Abrechnungen machen (etwa für Krankentransporte). Zeichnet sich aber ab, dass sich die Mahnungen stapeln und Sie mehr Schulden als Vermögen erben, ist es ratsam, das Erbe auszuschlagen und den eige nen Kindern auch dazu zu raten. Die rücken sonst laut gesetzlicher Erbfolge nach. Immerhin: Liegt Ihr eigener Wohnsitz oder der des Verstorbenen im Ausland, haben Sie sechs Monate lang Zeit.

Rechtlich auf der sicheren Seite

Ein Brief an das Nachlassgericht genügt nicht. Sie schlagen das Erbe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder dem des Verstorbenen aus – als offizielle Erklärung vor Ort gegen eine Gerichtsgebühr. Alternativ können Sie sich von einem Notar eine beglaubigte Erklärung aufsetzen lassen, die fristgerecht im Nachlassgericht eintreffen muss. Er kann auch prüfen, ob Sie eine Nachlassverwaltung beantragen sollten. Damit sind Sie bei unübersichtlichen Nachlässen aus dem Schneider, weil Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale: www. verbraucherzentrale.de, Stichwort „Erbe ausschlagen“.

Mit etwas Glück wurden die Papiere übersichtlich abgeheftet. Türmt sich aber die ungeöffnete Post, deutet das häufig auf eine Überschuldung hin

DIE 10 BESTEN TIPPS DER WOCHE

Bei Gläsern gibt es viele Extras. Entspiegelung? Top! Sonst nervt jeder direkte Lichteinfall. Anti-Beschlag-Systeme halten hingegen nicht lange. Phototrope Gläser passen sich bei starker Lichtintensität an und schützen besser vor UV-Licht als reine UV-Schutz-Gläser. Ein Blaufilter hilft, wenn jemand viel Zeit vor Bildschirmen verbringt.

Die Heißluftfritteuse (engl. Airfryer) frittiert, backt und röstet alles von Huhn bis Fisch, von Käse über Gemüs

Dieser Artikel ist erschienen in...

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel