Was tun bei Ärztepfusch?

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Behandlungsfehler, Arztwahl, Fristen

Götter in Weiß gibt es nicht mehr. Als Patientin dürfen Sie Ihre Rechte beherzt vertreten. Das sollten Sie dazu wissen

Toll, wenn zwischen Arzt und Patient ein Vertrauensverhältnis entsteht

Eigentlich ist es Aufgabe der Ärzte, unsere Gesundheit wiederherzustellen. Doch manchmal passiert das Gegenteil. Wer sich dann als Patient schlecht behandelt fühlt, sollte keinesfalls klein beigeben, sondern aktiv seine Patientenrechte wahrnehmen.

● Was gilt überhaupt als Behandlungsfehler? Von Behandlungsfehlern spricht man, wenn ein Arzt nicht nach den medizinischen Regeln gearbeitet hat und dem Patienten daraus ein Schaden entsteht. Mehr als 13 000 Fälle hat der Medizinische Dienst 2022 bearbeitet. Die meisten Fehler passieren in der Unfallund Allgemeinchirurgie, viele aber auch in der Orthopädie. Nicht alle Patienten haben den Mumm, gegen Ärzte vorzugehen.

● Wie gehe ich vor? Um gegen einen Behandlungsfehler vorzugehen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr jetziger Schaden vom Arzt verursacht wurde. Achtung: Der Fehler darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

● Darf ich den Arzt wechseln? Wenn bei Ihnen Zweifel an der Diagnose des behandelnden Arztes aufkommen oder Ihnen die vorgeschlagene Therapie nicht zusagt, dürfen Sie einen anderen Arzt aufsuchen und sich ganz offiziell eine zweite Meinung einholen. Gerade vor aufwendigen Rücken-Operationen wird das heute dringend empfohlen. Es gibt keinen fixen Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Einwilligung zu einem Eingriff geben müssen, lassen Sie sich also Zeit, Ihre Entscheidung in Ruhe zu überdenken. Wenden Sie sich wegen einer Zweitmeinung direkt an Ihre Krankenkasse, die vermittelt Spezialisten oder berät von sich aus. Wenn unklar ist, ob die Kasse bestimmte Leistungen zahlt, muss der Arzt Sie vorher schriftlich darüber aufklären.

● Welche Leistungen stehen Patienten zu? Wenn es tatsächlich um einen Behandlungsfehler geht, haben Sie Schaden- bzw. Schmerzensgeldansprüche. Dazu gehören Verdienstausfall, Behandlungskosten, Haushaltshilfen, Pflegekosten, Fahrkosten ins Krankenhaus und unter Umständen sogar eine Rente.

● Darf ich meine Akte lesen? Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Krankenakte einzusehen. Sie können auch eine Kopie davon inklusive Ihrer Röntgen- bzw. MRT-Bilder verlangen. Die Kosten dafür müssen sie allerdings selbst übernehmen.

● Wo kann ich mich informieren? Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie kostenlos zu Ihren Rechten als Patient: www. patientenbaratung.de, alternativ können Sie sich an das Bundesgesundheitsministerium wenden: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.

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