Was kann weg, was muss ich aufheben?

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FRÜHJAHRSPUTZ für alle Dokumente

Lieber abheften, wer weiß, ob ich es noch brauche. Kommt Ihnen das bekannt vor? Höchste Zeit, mal wieder Unterlagen auszusortieren!

Versicherungen

Alle Dokumente rund um Ihre Versicherung, wie die Police, Vertragsanpassungen und Mitteilungen des Versicherers, sollten Sie so lange auf heben, wie der Vertrag läuft. Den Versicherungsvertrag sollten Sie auch drei Jahre nach Ablauf noch zur Hand haben, da so lange begründete Ansprüche noch geltend gemacht werden können.

Urkunden

Einige Dokumente müssen Sie ein Leben lang in den Ordnern lassen. Dazu gehören etwa die Geburts-, Sterbe-und Heiratsurkunde, auch ein Scheidungsbeschluss oder Immobilien-Kaufvertrag. Relevante Arbeitszeugnisse, wie der Gesellen-und Meisterbrief, sollten ebenso wie das Bachelorund Masterzeugnis beim Aussortieren nicht in den Müll wandern.

Arbeit

Gehaltsabrechnungen mindestens so lange auf heben, bis Sie Ihre jährliche Lohnsteuerbescheinigung erhalten und kontrolliert haben. Unterlagen zu Altersvorsorge, Sozialleistungen etc. sollten Sie bis zur Rente auf bewahren. Arbeitsverträge und Meldungen zur Sozialversicherung sind wichtig, um den Rentenanspruch zu berechnen.

Steuern

Unterlagen für die Steuererklärung sollten Sie nach Abgabe mindestens vier Jahre lang auf bewahren. Für alle, die über 500.000 Euro verdienen, verlängert sich diese Frist auf sechs Jahre. Unabhängig vom Einkommen sollten Sie Steuerbescheide mindestens zehn Jahre lagern. In dieser Zeit könnte der Fiskus eine eventuelle Steuerhinterziehung ahnden.

Wohnen

Für Arbeiten an Haus, Garten und Grundstück müssen Rechnungen zwei Jahre aufgehoben werden. Nach Auszug aus einer Mietwohnung Vertrag, Kautionsbescheinigung und Übergabeprotokoll noch für drei Jahre parat haben. Wichtig: Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem ein Ansp

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