Wie laut darf der Nachbar sein?

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Die wichtigsten Urteile

Nächtliches Duschen, Hundegebell, Lärm von Kindern: Gründe für Streits mit dem Nachbarn gibt es genug. Lernen Sie die die Rechtslage kennen

§ Heimisches Musizieren

DieKinder im Haus nebenan

üben regelmäßig auf ihren Instrumenten. Die Nachbarn sind genervt und erstellen ein Lärm-Protokoll. Das Amtsgericht München beschließt: Die Kinder üben zwar auch während der Ruhezeiten, doch es gibt nicht genügend Regelverstöße. Die Kleinen dürfen also weiter musizieren, müssen sich aber künftig an die Ruhezeiten (s. Info-Kasten) halten. Übrigens: Musiziert werden darf auch in Mietshäusern. (Az. 171 C 14312/16).

§ Wenn Bello keine Ruhe gibt

Nachbarn beschweren sich: Die sechs Hunde eines Mannes bellen nahezu den ganzen Tag, sogar nachts. Das Verwaltungsgericht Trier weist das Herrchen an: Die Tiere dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr nicht mehr zu hören sein (Az. 8 L 111/0).

§ Nächtliches Duschen

Der Glaube hält sich hartnäckig:

Duschen oder Baden nach 22 Uhr ist verboten. Ist es aber nicht. Der Mieter darf sein Bad laut Urteil des Kölner Amtsgerichts auch nachts nutzen. Denn das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen. Nach 30 Minuten sollte allerdings mit den Badegeräuschen Schluss sein (AG Köln, Az. 1 S 304/96).

Party darf sein, es gilt aber einige Spielregeln einzuhalten

§ Krach durch den Rasenmäher

Ob Rasenmäher oder Rasenroboter: Werden die üblichen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr eingehalten und der Lärmpegel nicht überschritten, dürfen sie laufen, auch wenn es den Nachbarn stören sollte. Wenn das Mähgeräusch des Rasenroboters akustisch nicht wahrnehmbar i

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