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Es ist oft ein schwerer Schlag für die Betroffenen und ihre Angehörigen: Jeder fünfte Antrag auf Pflegegrad wird abgelehnt und viele weitere enden in einer zu niedrigen Einstufung. Das bedeutet weniger finanzielle Unterstützung und mehr Belastung für alle Beteiligten. Aber: „In so einem Fall können Betroffene ihr Recht auf Einspruch nutzen“, rät der Gesundheitswissenschaftler Markus Küffel. Und so geht’s:
Pflegegrad-Bescheid ist da? Schnell Handeln
Rund ein bis zwei Wochen nach der Begutachtung bekommen Sie den Pflegegrad-Bescheid in der Regel per Post geschickt. Für den schriftlichen Einspruch haben Sie dann genau einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Bescheid als „bestandskräftig“ – ein neuer Antrag ist erst wieder nach sechs Monaten möglich. Daher keine Zeit verlieren! Tipp: Die ausführliche Begründung können Sie auch später noch nachschicken, sollten das aber auf jeden Fall vorher in Ihrem Einspruchsschreiben erwähnen. Das sollte pünktlich losgeschickt werden.
Eine gute Begründung ist das A und O
Für eine stichhaltige Begründung sollten Sie unbedingt das Pflegegutachten kennen, um dagegen argumentieren zu können. Wurde das nicht schon mit dem Bescheid mitgeschickt – unbedingt gleich beantragen. Für eine ausführliche Argumentation sollten Sie zusätzlich ein Pflegetagebuch führen (siehe unten). Was Sie außerdem mitschicken können, sind Kopien von medizinischen Dokumenten, die