Hurra, 8 gute Nachrichten

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Für Verbraucher wendet sich in diesem Jahr so einiges zum Besseren. Lesen Sie, wovon Sie nun profitieren können …

Von Kabelfernsehen bis Kinokarten

Mieter entscheiden bald selbst, wie sie die Lieblingssendung empfangen
Text: Cécile Hoeborn; Illustration: Shutterstock

TV

Wer kein Kabel nutzt, muss auch nicht mehr zahlen

Ab dem 1. Juli dürfen Vermieter Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen. Ein Vorteil für all die, die das herkömmliche Fernsehen eh nicht mehr geschaut haben, aber dennoch dafür zahlen mussten. Mieter entscheiden dann für sich individuell, wie sie TV nutzen möchten.

EINKAUFEN

Fleisch-Herkunft muss deklariert werden

Zieht man eine Packung mit Steaks aus dem Kühlregal, findet man dort eine Angabe über die Herkunft des Fleischs. An der Fleischtheke, in Metzgereien oder auf dem Wochenmarkt fehlte die aber oft. Seit dem 1. Februar ist nun verpflichtend: Auch die Herkunft von nicht verpacktem und unverarbeitetem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel muss gekennzeichnet werden.

ONLINE

Kündigen ohne Einloggen

Auf Internetseiten muss es möglich sein, sich von einem Abo unkompliziert über einen Kündigungsbutton zu trennen. Beim Streamingdienst WOW mussten Verbraucher sich noch einloggen. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. geklagt und vorm Landgericht München I Recht bekommen: Den Abonnentinnen und Abonnenten dürfen keine unnötigen Hürden wie die Eingabe von E-Mail-Adresse und Passwort auferlegt werden. Die Angabe des Namens und weiterer gängiger Daten wie der Adresse und des Geburtsdatums muss reichen (Az. 33 O 15098/22).

FINANZEN

Blitzschnell Geld überweisen

Wer Geld überweist, dem wird es sofort vom Konto abgebucht. Bis es beim Empfänger ankommt, vergehen aber oft zwei Tage oder länger. Das mus schneller gehen, hat das EU-Parlament beschlossen und festgelegt: In Zukunft müssen alle europäischen Banken

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