So lässt sich Schimmel wirksam bekämpfen

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Kleine Sporen, großer Ärger

Gerade bei Kälte und Nässe tritt er leider gern in der Wohnung auf – was dann zu tun ist und wie Sie vorbeugen können

EXPERTE

Dr. Wolfgang Lorenz ist öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe in und an Gebäuden

Unter Fenstern, in Zimmerecken oder an Fugen im Badezimmer –Schimmel zeigt sich meist an ganz typischen Stellen in der Wohnung. Handeln Sie dann besser schnell – oder beugen Sie am besten vor.

Was tun, wenn ich Schimmel entdecke?

„Einen sichtbaren Schaden bis zur Größe einer Hand kann man selbst ent fernen“, so Dr. Wolfgang L orenz, Schimmelexperte aus Düsseldorf. „Oft genügt es, mit einem Haushaltsreiniger oder Seifenlauge die Wand abzuwaschen. Auch verdünnter Spiritus oder mitWasser verrührtes Waschpulver eignen sich.“

A nders sieht es aus, wenn der Schimmel an der gleichen Stelle immer wieder auftritt oder es sich um größere Flächen handelt, weil es etwa mal einen Wasserschaden gegeben hat. Dann sollten Sie einen Experten zurate ziehen bzw. Ihrem Vermieter Bescheid geben. „Dieser Schimmel sitzt in der Tiefe, den kann man nicht einfach abwaschen“, erläutert der Fachmann.

Worin besteht die Gefahr bei Schimmel?

Atemwegsprobleme, Kopf- sowie Gelenkschmerzen, allergische Hautreaktionen – all das kann durch Schimmel ausgelöst werden. Das Problem: Viele wissen nicht, dass er der Verursacher ist. Denn Schimmel muss nicht immer schwarz sein, wie viele denken. „In den meisten Fällen sieht man ihn gar nicht. Oftmals erst, wenn er aus der Oberfläche rauswächst und Sporenträger bildet. Oder aber er ist weiß und fällt kaum auf.“

Wer haftet: Mieter oder Vermieter?

Tritt Schimmel in Mietwohnungen auf, führt das oft zu Streit mit dem Vermieter: Lag es am falschen Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters oder an baulichen Mängeln des Hauses, wofür der Vermieter verantwortlich wäre? Oft landen diese Fälle vor Gericht.

Bemerken Sie als Mieter Schimmel, sollten Sie diesen anhand von Fotos dokumentieren und den Schaden unverzüglich dem Vermieter melden. Auch ein Lüftungsprotokoll

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