Fernseh-Alternativen für Mieter

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Freie Wahl bei Kabel-TV

Ab 1. Juli 24 dürfen die Gebühren fürs Kabel-T V nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Mieter haben neue Optionen

Fernsehen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Mehr als 70 Prozent schalten ihr TV-Gerät täglich ein

Zum Juli 2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die Regelung hat Hauseigentümern und -verwaltungen bislang erlaubt, Sammelverträge mt Kabelfernseh-Anbietern abzuschließen. Die Gebühren wurden dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt – ganz egal, ob diese vom Kabel-TV überhaupt Gebrauch machten. Das ist jetzt nicht mehr möglich, denn Mieter können völlig frei entscheiden, wie sie fernsehen. Sie können einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen oder aber alternativ über Antenne, Satellit oder Streaming Filme schauen.

● Was sollte ich als Mieter jetzt unternehmen?

Wer Fernsehen aktuell über den Kabelanschluss bezieht, solte sich mit den Alternativen beschäftigen. Kabel-Nutzer, die gar nichts unternehmen, müssen damit rechnen, dass kein Fernseh-Empfang mehr möglich ist. Einige Mieter wurden mittlerweile bereits von ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter informiert, dass die Kabel-Anbindung wegfällt und welche Alternativen sie haben. Allerdings gibt es keine Infopflicht, Mieter müssen sich also im Zweifelsfall selbst schlau machen. Tipp: Sprechen Sie Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung konkret darauf an, welche Lösungen es gibt. Sie sind nicht der einzige Mieter mit dieser Problematik.

● Wie kann ich heute fernsehen?

Das Kabelfernsehen wird keineswegs abgeschaltet. Mieter können ihren Anschluss weiterhin nutzen, müssen aber mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen.

Wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk können Sie den Anbieter frei wählen. Viele Kabel- und Internetanbieter werben derzeit mit Ang