Zu spät dran – und jetzt?

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Ratgeber

Was bei nicht eingehaltenen Terminen droht 

Ob der Wecker nicht geklingelt oder man im Stau gestanden hat: Welche Folgen Unpünktlichkeit haben kann

Wenn Sie merken, dass Sie es zu einem Termin nicht rechtzeitig schaffen werden, sagen Sie nach Möglichkeit Bescheid – allein schon aus Höflichkeit

Am Flughafen

Den Flieger verpasst, weil der Zug zum Abflugort Verspätung hatte? Mit einem „Rail&Fly“-Ticket haben Sie dann die besten Chancen, über den Reiseveranstalter einen Ersatzflug bzw. eine Entschädigung zu erhalten. Bei diesem Angebot ist die Zugfahrt nämlich Teil der (Pauschal-)Reise. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zug so gewählt wurde, dass er rechtzeitig vor Abreise hätte da sein müssen. Hat hingegen ein Zug Verspätung oder fällt aus, den Sie sich selbst gebucht haben, gehen Sie in aller Regel leer aus: Die Bahn haftet nicht, wenn Sie deswegen einen Flug verpassen.

Beim Friseur oder im Restaurant

Erscheinen Sie nicht pünktlich beim Friseur, darf dieser Ihren Termin anderweitig vergeben. Im Zweifel müssen Sie einen neuen ausmachen – was für Sie das kleinere Übel wäre. Denn: Hat der Friseur wegen Ihrer Verspätung einen Verdienstausfall, kann er theoretisch sogar einen Schadensersatz von Ihnen fordern – vor allem, wenn er für den Termin keinen anderen Kunden finden konnte oder eine längere Sitzung geplant war. Ähnliches gilt, wenn Sie zu spät zu einer Reservierung im Restaurant kommen. Viele Gastwirte verlangen mittlerweile schon eine „No Show”-Gebühr, also eine Art Strafzahlung für Gäste, die zu kurzfristig absagen bzw. trotz Reservierung gar nicht erscheinen. Das dürfen sie allerdings nur, wenn sie diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Betriebes rechtswirksam aufgeführt haben.

Fotos/Illustration: Getty Images

Während einer Reise

Sie sind auf Kreuzfahrt und wollen bei einem Zwischenstopp einen Ausflug machen? Dann seien Sie besser zum vereinbarten Zeitpunkt wieder an Bord. Denn bei einem Landgang in Eigenregie sind Sie selbst dafür verantwortlich, pünktlich da zu sein. Sonst legt das Schiff nämlich auch ohne Sie ab.

Wurde der Ausflug hingegen von der Reederei organisiert, haftet diese, falls Sie das Schiff nicht rechtzeitig erreichen. Sie mu

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