Tipps & Tricks

1 min lesen

Echt clevere

Tipps & Tricks

Jede Woche NEU zum Sammeln!

Die Probleme, die beschrieben wurden, entstehen meistens, wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind und die Beteiligten mit der Aufteilung des Erbes uneinig sind. Welche Wege Sie als Erben einschlagen können, wissen Notare

Die Frage nach dem Nachlass ist für viele heikel – dabei ist offene Kommunikation am besten

Herausforderung Erbengemeinschaft

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, ist es am klügsten, wenn Sie sich mit Ihren Miterben baldmöglichst zusammentun, um sich über die Aufteilung des Erbes zu einigen. Wichtig ist, dass es dabei gerecht zugeht. Geht es beim Nachlass auch um Grundstücke und Immobilien, dann ist ein sogenannter Auseinandersetzungsvertrag sinnvoll. Dieser benötigt eine notarielle Beurkundung, um für eine rechtskräftige Aufteilung des Erbes zu sorgen.

Der Vorteil: Es werden so unnötige Kosten durch gerichtliche Verhandlungen vermieden. Denn die Realität zeigt, dass weder Zeit noch Geld, die man in einen jahrelangen Erbstreit investieren würde, dem zustehenden Erbanteil ansatzweise gerecht werden würde. Sollten sich die Erben nicht einigen, dann können Notare oder Mediatoren vermitteln. Nichtanwaltliche Mediatoren berechnen rund 120 Euro pro Stunde, anwaltliche rund 200 Euro.

Leider gelingt es den Erbberechtigten nicht immer, das Erbe zur Zufriedenheit aller aufzuteilen, ein jahrelanger Streit kann sich entwickeln. Und es kann zu mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, bis es zur Einigung im Streit um die Aufteilung eines Erbes gekommen ist. Gesetzlich verhält es sich so, dass kein Einzelner vor der Aufteilung über das Erbe verfügen kann. Gut zu wissen: Sie können auch jederzeit die Erbengemeinschaft verlassen. Denn: Sie können als Teil einer Erbengemeinschaft zwar keine ei

Dieser Artikel ist erschienen in...

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel