Welche Mieterhöhungen jetzt erlaubt sind

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Durch Umbaumaßnahmen die Energiekosten senken – das klingt gut. Doch Mieter zahlen dafür oft zu viel

Energetische Sanierungen

Klaus B. (72) dachte, ihn trifft der Schlag: Ende Oktober flatterte dem alleinstehenden Rentner aus Augsburg für seine 60-Quadratmeter-Wohnung eine saftige Mieterhöhung ins Haus, von knapp über 600 auf 750 Euro.

Satte 25 Prozent wollte sein Vermieter mehr, er begründete das mit der überfälligen Dämmung des Daches.

Für Klaus B. ist es nicht die erste Erhöhung, aber diese war für ihn schlicht unbezahlbar. Er hat deshalb mithilfe des Mietervereins Widerspruch eingelegt – und seine Chancen stehen nicht schlecht.

Energetische Sanierung – für immer mehr Mieter in Deutschland wird das zum Alptraumbegriff. Auch weil mancher Vermieter dafür mehr von ihnen fordert, als ihm zusteht. Denn zwar dürfen laut § 559 BGB für Sanierungen, etwa Dachdämmungen, 8 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Gleichzeitig darf die Miete modernisierter Wohnungen binnen 6 Jahren aber nur um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen, bei Wohnungen bis 7 Euro Kaltmiete/Quadratmeter sogar nur um 2 Euro, erklärt der Deutsche Mieterbund.

Mieter müssen ausreichend Zeit haben, die Erhöhung zu prüfen

Ein Sonderfall ist dagegen der Einbau einer neuen Heizung, z. B. mit einer Wärmepumpe. Hier dürfen laut Heizungsgesetz sogar 10 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden – allerdings nur dann, wenn der Eigentümer eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt und diese von den Kosten abzieht. Außerdem darf sich dabei die Monatsmiete um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Zudem gilt : Jede Modernisierungsmaßnahme samt Miete

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