Ist die zweite Miete zu hoch?

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Geld & Recht

Nebenkosten-Abrechnung

Die Hälfte aller Abrechnungen enthält Fehler. Als Mieter sollten Sie die Unterlagen deshalb immer genau prüfen

Was tun, wenn die Nachzahlung nicht zu stemmen ist?

Viele Menschen blicken auch nach diesem Energiekrisen-Winter mit Sorge auf die Betriebs- und Heizkostenabrechnung ihrer Vermieter. Hohe Nachzahlungen stellen besonders Menschen mit geringem Einkommen vor erhebliche Schwierigkeiten. Aber auch für viele, die normalerweise finanziell gut über die Runden kommen, kann es knapp werden. Die Verbraucherzentrale rät, erst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren und die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Denn laut dem Deutschen Mieterbund ist die Hälfte aller Abrechnungen fehlerhaft.

Beratungshilfe oder Ratenzahlung beantragen

Grundsätzlich dürfen Vermieter neben der normalen Miete auch Nebenkosten verlangen. Meist geschieht dies durch einen monatlichen Abschlag. Einmal im Jahr muss dann aber eine Nebenkosten-Abrechnung erfolgen, aus der jeder Mieter erkennen kann, was an Nebenkosten tatsächlich bei ihm angefallen ist. Wer den berechtigten Verdacht hat, dass die Abrechnung nicht korrekt erstellt wurde, sollte zunächst Widerspruch einlegen. Musterbriefe gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de). Man kann die Abrechnung aber auch kostenpflichtig von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Bei finanzieller Notlage ist eine Übernahme der Anwaltskosten möglich. Betroffene wenden sich an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts, um „Beratungshilfe“ zu beantragen. Mit einem Beratungshilfeschein kann man sich dann von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Ist die Abrechnung korrekt und die Summegerade nicht bez

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