Was sich für Patienten alles ändert

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E-Rezept und elektronische Patientenakte

Seit Januar ist das E-Rezept Pflicht und die rosa Zettel gehören der Vergangenheit an. Medikamente werden nur noch digital verordnet. Die Vorteile: Der Arzt muss nicht mehr jedes Rezept unterschreiben, das E-Rezept ist bereits signiert. Das Rezept wird auf die elektronische Gesundheitskarte geladen, wird mit einem Code auf Papier ausgedruckt oder ist in einer speziellen App abrufbar (s. u.). Die zweite Neuerung, die ab 2025 kommen wird, ist die elektronische Patientenakte.

Die Vorteile der E-Akte

Auf ihr werden Gesundheitsdaten wie Befunde, Röntgenbilder, Diagnosen, OPoder Therapieberichte und Laborwerte gespeichert. Die Idee dahinter: Alle relevanten Daten bündeln, um die Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern. Denn so sehen Ärzte, was bisher beim Patient unternommen wurde, wo Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auftreten könnten, welche individuellen Risiken bestehen und ob Vorsorge-Checks anstehen. Wenn Sie nicht wollen, dass ihre Daten in der E-Akte hinterlegt werden, müssen Sie dies aktiv bei der Krankenkasse ablehnen. Außerdem ist geplant, der Forschung über die E-Akte anonymisierte Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen – aber nur nach Zustimmung der Patienten.

Wie sicher sind die Daten?

Alle Daten gehören den Patienten selbst – sie bestimmen, wer Einsicht nehmen oder nur bestimmte Daten nutzen darf. Zudem ist es möglich, selbst Dokumente zur eigenen Krankengeschichte einzusehen. Das soll per Smartphone funktionieren oder per Computer. Darüber hinaus sollen auch ausgewählte Apotheken und natürlich Ärzte die Daten abrufen können. Laut Bundesgesundheitsministerium soll

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