Was die Farbe des Arztrezepts bedeutet

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Wirkstoffe, Zuzahlung & Co.

Nicht jede Verordnung ist gleich – es können ganz unterschiedliche Bedingungen für die Verschreibung von Arzneien vorliegen

Bekommen wir nach einer ärztlichen Behandlung ein Medikament verschrieben, geschieht das in der Regel über ein Rezept. Doch dieses ist farblich nicht immer einheitlich, sondern mal weiß, mal grün, blau oder gelb. Zudem gibt es seit diesem Jahr das elektronische Rezept (E-Rezept), mit dem gesetzlich Versicherte jetzt ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel erhalten. Die Einlösung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels eines Papierausdrucks.

Jedem Patienten muss verständlich erklärt werden, was ihm verschrieben wird

Blaues Rezept

Fotos: Adobe Stock (4), Imago, Fotolia

Privatpatienten oder Selbstzahler erhalten für verschreibungspflichtige Arzneien ein blaues Rezept (wird auch als E-Rezept ausgestellt). Die Kosten müssen (zunächst) selbst getragen werden – privat Versicherte bekommen sie im Nachhinein meist von ihrer Kasse erstattet.

Der Arzt verwendet das Privatrezept auch, wenn er auf Ihren Wunsch hin Arznei- oder Verbandmittel verschreibt, die therapeutisch nicht notwendig sind. Das Rezept ist drei Monate lang gültig.

Rosa Rezept

Das Standardrezept für Kassenpatienten wurde zum Jahresbeginn durch das E-Rezept abgelöst.

Wer möchte, kann das Rezept aber wie gewohnt in der Arztpraxis in Papierform erhalten. Der Zettel mit der Rezeptverordnung ist nicht mehr rosa, sondern ein weißer Ausdruck und ab der Ausstellung 28 Tage lang gültig.

Gelbes Rezept

Verschreibungspflichtige Medikamente, die Betäubungsmittel-Verordnungen unterliegen (z. B. starke Schmerzmittel bzw. Opioide), werden auf einem gelben Rezept verordnet, das sieben Tage lang gültig ist. Die Kassen kommen für die Kosten auf – allein die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro muss der Patient selbs

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