Nie mehr Ärger mit dem Paketdienst

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Welche Rechte Sie haben

Der Onlinehandel boomt – und damit auch die Arbeit der Zusteller. Was Sie von diesen erwarten dürfen und worauf zu achten ist

Beschädigte Pakete, im Treppenhaus abgestellte Ware oder beim Nachbarn fünf Häuser weiter abgelieferte Päckchen – wohl jeder, der Ware im Internet bestellt, hat eine dieser Situationen schon mal erlebt. Wir klären auf, wann was rechtens ist.

Ablage einer Lieferung bei Ihrer Abwesenheit

Sie sind nicht zu Hause, wenn der Paketbote kommt? Dann darf er die Lieferung nicht einfach vor der Haustür oder im Treppenhaus abstellen. Tut er das doch und das Paket geht verloren, wenden Sie sich an den Händler. Er trägt das Transportrisiko und muss Ihnen dann den Kaufpreis erstatten. Auch wenn grundsätzlich gilt: Der Paketdienst muss sicherstellen, dass die Lieferung bei Ihnen ankommt.

Anders verhält es sich, wenn Sie dem Zustelldienst eine Abstellgenehmigung erteilt haben: Verschwindet das Paket nach der Ablage oder wird dadurch beschädigt, haften Sie selbst.

Annahme eines Pakets von Ihrem Nachbarn

Viele Paketdienste behalten sich vor, eine Lieferung beim Nachbarn abzugeben. Das ist laut Verbraucherzentrale zulässig, sofern das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist. Schlecht für Sie: Die Übergabe muss nicht beim direkten Nachbarn nebenan erfolgen. Sie müssen allerdings in Form einer Benachrichtigungskarte im Briefkasten darüber informiert werden. Zur Not darf diese auch außen ans Haus geklebt werden, wenn der Zugang zu den Briefkästen nicht möglich ist.

Bei vielen Lieferdiensten können Sie der Aushändigung an den Nachbarn allerdings widersprechen. Dann darf das Paket nur an Sie persönlich übergeben werden. Alternativ können Sie auch oft einen Wunschablageort wie eine Packstation oder eine Filiale angeben. Oder Sie legen einen Wunschtermin fest.

Sind Sie der Nachbar, der ein Paket annimmt, dann gehen Sie sicher, dass Sie den Empfänger kennen und vor