Wissen für Frühlings- Fans

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Wenn es wieder wärmer wird, zieht es uns an die frische Luft. Was da erlaubt ist, was es Neues gibt, lesen Sie hier

Am Grill, im Garten, auf dem Rad …

Grillen und Rasenmähen ist nicht überall und zu jeder Zeit erlaubt
Illustration: dieKLEINERT.de/Dorothee Mahnkopf

Darf ich …… auf meinem Balkon Würstchen brutzeln?

Grundsätzlich ist das erlaubt. Es sei denn, es ist laut Mietvertrag ausdrücklich verboten. Das gilt auch, wenn die Hausordnung das Brutzeln untersagt. Ansonsten müssen Grill-Freunde mit einer Abmahnung rechnen und im schlimmsten Fall mit der fristlosen Kündigung.

… meine Heckenschere jederzeit rausholen?

Nein. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden. Das legt das Bundesnaturschutzgesetz fest. So sollen Vögel geschützt werden, die dort brüten oder ihren Nachwuchs versorgen. Ist im Grün kein Nest zu entdecken, spricht aber nichts gegen einen „schonenden Form- und Pflegeschnitt“. Der ist auch in Frühjahr und Sommer erlaubt.

… im Beet Cannabis-Pflanzen züchten?

Eventuell. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Damit soll der Anbau von Cannabis zum 1. April legal werden. Bis zu drei Pflanzen pro (volljähriger) Person sollen erlaubt sein. Ebenso der Besitz von 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf. Der Bundesrat kann aber noch dagegenstimmen.

… mit dem Mountainbike durch den Wald fahren?

Ja. Auf Straßen und dafür geeigneten Wegen ist Rad- und Mountainbike-Fahren erlaubt. Nicht aber auf Trampelpfaden! Das hat ein Urteil des OLG Oldenburg unterstrichen: Ein 58-jähriger Mountainbiker musste ein Bußgeld von 150 Euro zahlen, weil er mit seinem Rad die öffentlichen Wege verlassen hatte.

Dadurch hatte er nicht nur die Bäume und Pflanzen geschädigt, sondern auch eine hochträchtige Ricke aufgeschreckt (Az. 2 Ss OWi 25/21).

… am See frisch geangelten Fisch grillen?

Nur wenn es dafür spezielle – mit Schildern ausgewiesene – Stellen gibt, die das Grillen oder Feuermachen erlauben. Ansonsten ist es verboten. So sollen die Ufer und die Natur geschützt werden. Wer dennoch zündelt, muss ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld zahlen (je nach Bundesland unterschiedlich).

… beim Frühjahrsputz meine Teppiche auf dem

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