10 tierische Urteile Warum diese Hängebauchschweine umziehen müssen

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Auch Hunde, Katzen und Pferde beschäftigen die Gerichte. Und manchmal ganz besondere „Mieter“

Katrin Sobczak mit ihren beiden Hängebauchschweinen „Bilbao“ und „Mubi“ im Garten

1 Reiterin zahlt für schubsendes Pferd

Eine Radlerin fährt an zwei Reiterinnen vorbei – und wird von einem Pferd vom Rad gestoßen. Sie fällt, bricht sich die Schulter und verklagt die Reiterin auf Schmerzensgeld. Diese weigert sich zu zahlen, argumentiert, die Radlerin hätte falsch gebremst. Die Richter vom Landgericht Koblenz sahen das anders, urteilten, dass die Gefahr vom Tier ausging.

(AZ. 9 O 140/21)

2 Katzennetz auf Balkon erlaubt

Eine Vermieterin verbietet ihrer Mieterin, ein Katzennetz an ihrem Balkon anzubringen. Dagegen klagt die Katzenmama. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin gibt ihr recht: Ein solches Netz, das spurlos wieder entfernt werden kann, darf aufgehängt werden. (AZ. 18 C 336/19)

3 Halterin haftet für buckelndes Pferd

Eine Pferdehalterin bittet eine Freundin, gelegentlich ihre Stute zu reiten. Auch deren Mutter kümmert sich und wird bei einem Ausritt abgeworfen. Sie bricht sich den Arm. Ihre Versicherung verklagt die Pferdehalterin auf Übernahme der Behandlungskosten von über 5000 Euro. Das Landgericht Koblenz entscheidet: Die Pferdehalterin muss zahlen, denn die

4 Hängebauchschweinchen dürfen nicht in den Garten

Eine Frau hält in ihrem Garten zwei Hängebauchschweinchen. Das untersagt ihr die Stadt Recklinghausen. Die Frau beschwert sich beim Oberverwaltungsgericht Münster. Doch das entscheidet: In einer solchen Wohngegend dürfen nur die üblichen Haus- und Kleintiere gehalten werden. Diese beiden Kerle gehören nicht dazu und müssen umziehen. (AZ. 10 B 1092/22)

erfahrene Reiterin hat keinen Fehler gemacht. (AZ. 3 O 134/19)

5 Erbin zahlt für Tierheimkosten

Als ihr Halter stirbt, kommen zwei Katzen ins Tierheim. Das Tierheim fordert die Alleinerbin auf, die Kosten dafür zu übernehmen. Dagegen klagt die Erbin vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Doch das urteilt: Die Frau ist Besitzerin der Samtpfoten geworden und muss zahlen.

(AZ. 1 A 193/21)

6 Der Ex darf sich um den Labrador mit kümmern

Ein Paar nimmt einen Labrador bei sich auf. Dann trennen sich die beiden, und der Rüde bleibt bei dem einen Partner. Der andere klagt vor dem Landgericht Frankenthal: Er möchte den Hund auch sehen. Die Richter geben ihm recht: Der Labrador ist Eigentum beider Herrchen, also steht es auch beiden zu,

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