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Recht

Jetzt neu in tv Hören und Sehen: Ingo Lenßen, Deutschlands bekanntester TV-Anwalt, gibt Antworten auf die wichtigsten juristischen Fragen unseres Alltags / Folge 1: REISEN

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Lenßens Kolumne exklusiv in tv Hören und Sehen

WIE KRIEGE ICH MEIN GELD ZURÜCK?

Kennen Sie das auch? Kurz vor der Abreise kommt die Nachricht, dass der Flug oder der Zug ausfällt. Ein Wintereinbruch. Oder mal wieder ein Streik des Flug- oder Zugpersonals. Ursache hin oder her: Das nervt!

Als Bahnreisender können Sie zunächst einmal versuchen, ihr Ziel trotzdem zu erreichen. Gibt es ein Ersatztransportmittel? Fährt vielleicht ein Bus? Die Bahn muss grundsätzlich die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel übernehmen, wenn etwas schiefgeht – und sie die Schuld hat. Sie erhalten die Erstattung sogar bei Sturm und Schnee – und selbst dann, wenn das Bahnpersonal (mal wieder) streikt. Die Erstattung kann bis zu 120 Euro betragen. Allerdings hat die von der Bahn angebotene Ersatzlösung, wie zum Beispiel ein Schienenersatzverkehr, Vorrang vor Ihrer selbst gewählten Lösung – also nicht einfach ein Taxi rufen oder einen Mietwagen nehmen! Wenn die Bahn einen Ersatz anbietet, sollten Sie diesen nutzen. Bei eklatanten Verspätungen hingegen ist die Sache klar geregelt, das Formular „Fahrgastrechte” finden Sie im Reisezentrum oder im Internet. Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 Prozent. Wenn Sie ein Ticket zum „Supersparpreis“ gelöst haben, das an eine bestimmte Zugfolge gekoppelt ist: Falls Sie durch Schuld der DB Ihren Anschlusszug nicht erreichen, Ihr Zug ausfällt oder eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Ziel erwartet werden muss, ist die Zugbindung automatisch aufgehoben.

Kann ich meine Reise abbrechen?

Bei „Dienstreisen“ (kleiner Tipp: der Begriff ist nicht genau definiert) gilt zudem: Ihr Zug fällt bereits früh morgens aus oder hat so viel Verspätung, dass Sie trotz Puffer Ihren Termin verpassen würden? Somit haben Sie keinen Grund mehr, die Reise anzutreten. Dann ist eine gebührenfreie Erstattung möglich. Voraussetzung: Es wird eine Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten erwartet. In diesem Fall können Sie von Ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrprei

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