Jägerin aus LEIDENSCHAFT

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Daheim im Wald – Elisabeth AuerspergBreunner war schon als Kind mit bei der Jagd. Und heute? Nimmt sie ihre Kinder mit.

Heimat Natur Wild lebt in unseren Wäldern frei und artgerecht. Verantwortungsbewussten Jägern liegt das Wohl der Tiere am Herzen.
Fotos: Balint Nemeth/Brandstätter Verlag u.a.
FOTOS: Balint Nemeth/Brandstätter Verlag, u.a.

WILDE JAGD? VON WEGEN.

Kein Hobby, sondern eine große Aufgabe. Wichtige Fakten zwischen Wild und Ordnung.

Nicht alle freilebenden Tiere sind Wild, nicht jede Wildart darf gejagt werden und selbst jagbare Arten sind nicht jederzeit zum Abschuss freigegeben. Der Fachmann unterscheidet zwischen Haarwild und Federwild.

Zum Haarwild zählen das Schalenwild, das Raubwild sowie Hasenartige und Nagetiere. Heimisches Schalenwild wäre zum Beispiel: Hirsch, Reh, Gams, Steinbock, Muffel und Wildschwein. Zum Raubwild gehören Dachs, Fischotter, Fuchs, Steinmarder, Iltis, Baummarder, Braunbär, Luchs und Wolf, so genannte „Beutegreifer“, die sich fast ausschließlich von Fleisch ernähren.

Solange die Tiere in freier Wildbahn leben, gehören sie zum jeweiligen Grundstück, sie sind daher herrenlos. Sobald sie erlegt sind, gehören sie dem so genannten „Jagdausübungsberechtigten“ des Reviers.

Das kann der Besitzer, die Besitzerin oder auch der Pächter oder die Pächterin sein, die mit dem Pachtgeld das Recht erwerben, Wild zu erlegen, zu behalten oder zu verkaufen.

In Deutschland darf nur jagen, wer einen Jagdschein besitzt. Der setzt umfangreiches Wissen und eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung voraus. Auch in Österreich dürfen das nur geprüfte und tatsächliche Berufs-Jäger. Wer will, kann das Themenfeld sogar studieren: Die Universität für Bodenkultur in Wien bietet ein viersemestriges berufsbegleitendes Studium an.

In Deutschland gibt es fest eingeteilte Bereiche, also Reviere. Die Personenzahl ist nach Fläche begrenzt. Auf 250 Hektar Fläche dürfen nur zwei Personen jagen. Auch in Österreich muss die Fläche enstprechend groß sein. Eigenjagden sind Jagdgebiete mit einer Mindestfläche von 115 Hektar (im Burgenland und in Tirol 300 Hektar). Der Eigentümer muss über einen gültigen Jagdschein verfügen. Er muss das Jagdrecht übrigens weitergeben, wenn er die Jagd selbst nicht ausüben will.

Leider, ja. Mit technischen Errungenschaften wie Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten bekam sie frischen Wind. In Deutschland gab es im Jahr 2021 immerhin 1.025 erfasste Fälle. Die Dunkelziffer ist sicherlich noch um einiges höher. Viele illegal geschossene Tiere bleiben unentdeckt.

Natürlich. Wilderei ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn historische Wilderer gerne romantisiert werden. Als schwerwiegende Straftat wird sie juristisch streng verfolgt (Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren).

Auch die Jagd wird weiblicher

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