Das ändert sich für Versicherte

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Die elektronische Krankenakte

Schluss mit den vielen Zetteln: Befunde, Arztbriefe und Patientendaten sollen in Zukunft digital gebündelt werden

Chronisch kranke Menschen können oft ganze Regale mit ihren Arztbriefen und Befunden füllen. Dieser Papierwust gehört nun bald der Vergangenheit an – dank der elektronischen Patientenakte, kurz ePA. Alle gesetzlich Versicherten sollen sie bis zum 15. Januar 2025 bekommen.

Zwar wurde die ePA schon 2021 eingeführt. Doch bisher musste man sich selbst darum kümmern, sie freischalten zu lassen, und das tat nicht mal ein Prozent der Patienten.

Die Vorteile der E-Akte

In der E-Akte werden Gesundheitsdaten wie Befunde, Röntgenbilder, Diagnosen, OP- oder Therapieberichte und Laborwerte zentral gespeichert. Dadurch werden Behandlungsmöglichkeiten verbessert. Jeder Arzt sieht sofort, was bisher beim Patienten gemacht wurde, wo Wechselwirkungen zwischen Medikamenten auftreten könnten oder welche individuellen Risiken bestehen. Vor allem wenn es mal schnell gehen muss, etwa bei einem Notfall, ist das eine Riesenhilfe.

Zudem sollen der Forschung anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden – zumindest, wenn der Versicherte damit einverstanden ist.

Bilder folgen Vorerst werden noch nicht alle Daten in der E-Akte gespeichert. Röntgenbilder etwa folgen in einer späteren Stufe
Fotos: iStock, Grafik gematik

Wie sicher sind die Daten?

Wer Einsicht in die Daten nehmen darf, z. B. ausgewählte Ärzte oder Apotheken, bestimmen die Patienten. Außerdem können sie Dokumente zur eigenen Krankengeschichte einsehen, Einträge löschen oder auch selbst Daten hochladen, etwa von Fitnesstrackern. Das soll per Smartphone funktionieren oder per Computer. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen die Patientendaten in

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