Was im SUPERMARKT erlaubt ist & was nicht

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Geld & Recht

Was im SUPERMARKT erlaubt ist & was nicht

Darf ich Obst probieren?

Ist der Apfel wirklich saftigsüß oder einfach nur sauer? Wer probieren möchte, sollte lieber das Personal um Erlaubnis fragen.

Vom Obst naschen, Verpackungen öffnen, den Einkaufswagen für den Transport der Waren mitnehmen: Im Supermarkt ist mehr verboten als so mancher Kunde vermutet. Aber die Kunden haben auch einige Rechte. Etwa das Recht auf kostenfreie Rückgabe von Elektroschrott – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten). Ein Recht, von dem laut einer aktuellen Umfrage bislang nur wenige Kunden Gebrauch machen.

Lockangebote verboten

Auch das ist vielen Kunden nicht bekannt: Bietet ein Markt Sonderangebotsware an (einen Fernseher oder Laptop), muss sie mindestens bis zum Mittag des ersten Angebotstages vorrätig sein. Eine genaue Regelung gibt es allerdings nicht. Unzulässig sind Lockangebote, die entweder gar nicht oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Kunden haben dann einen Schadenersatzanspruch.

Lebensmittel umtauschen

■ Wer feststellt, dass er die falsche Ware gekauft hat, kann sie nicht einfach wieder zurückgeben – selbst wenn die Verpackung intakt ist und der Kassenbon vorliegt. Im Supermarkt gibt es grundsätzlich kein Umtausch-Recht. Erstattet der Markt dennoch den Kaufpreis, beruht dies auf Kulanz.

Ist ein Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums jedoch verdorben, ist der Händler in der Pflicht, es zurückzunehmen.

Unbezahlte Ware probieren

■ Solange die Ware nicht bezahlt ist, gehört sie dem Ladenbesitzer. Grundsätzlich gilt also, dass Lebensmittel erst bezahlt sein müssen, ehe sie verzehrt werden dürfen. Wer testen möchte, ob Obst und Gemüse auch wirklich halten, was der Anblick verspricht, sollte das Personal um Erlaubnis bitten.

Verpackungen öffnen

■ Eierkartons oder Aktionsware darf man öffnen, wenn dabei weder die Verpackung noch der Inhalt beschädigt werden. Wichtig ist es, die Verpackung behutsam aufzumachen und sorgfältig wieder zu verschließen.

Alte E-Geräte abgeben

■ Mal eben zum Lebensmitteleinkauf in den Supermarkt und nebenbei den defekten Toaster entsorgen? Das ist tatsächlich möglich. Seit 2022 sind bestimmte Läden gesetzlich zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet. Dazu zählen Lebensmitteleinzelhändler und Discounter, deren Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die dauer

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