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Steuererklärung

Wer die Steuererklärung 2023 bis zum 2. September abgibt, erhält im Schnitt 1095 Euro zurück. Top-Ausfülltipps für Anleger, Immobesitzer & Ruheständler

SERIE TEIL 2

KAPITALANLEGER

IMMOBILIENBESITZER

RUHESTÄNDLER

ALLE BILDER: EMMA/ISTOCK

Der „Steuerzahlergedenktag“ fällt dieses Jahr auf den 12. Juli. Bis zu dem Datum arbeiten alle Bürger mit durchschnittlicher Einkommensteuerbelastung nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts für den Fiskus, erst danach für den eigenen Geldbeutel. Wer die Frist verkürzen möchte, sollte sich rechtzeitig um seine Steuererklärung für 2023 kümmern. Vier bis sechs Wochen nach Abgabe winken mit dem Steuerbescheid im Schnitt 1095 Euro Erstattung.

Zusätzlich motiviert, dass sich Steuerpflichtige viel Ausfüllarbeit bei Angaben sparen können, die der Finanzverwaltung bereits aus anderen Quellen vorliegen. Dazu gehören sämtliche durch Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und Finanzdienstleiter übermittelten Daten. Gleiches gilt für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld und Beiträge zur Vermögensbildung („VL-Verträge“).

Diese „vorausgefüllte Steuererklärung“ ist ein fiskalischer Service, der grundsätzlich auch den noch rund fünf Millionen Nutzern von Papierformularen offensteht. Ein Wechsel zur Online-Erklärung, die rund 30 Millionen Bürger hierzulande praktizieren, ist via elster.de mit nur wenigen Klicks möglich.

Die Option, Vorjahresdaten zu übernehmen, ist ein weiterer Vorteil der vorausgefüllten Steuererklärung. Nutzer sparen sich das jährliche Abtippen ihrer Stammdaten. Sind alle Angaben eingepflegt, kann diese auf elektronischem Weg und mittels eines kostenlosen Zertifikats „authentifiziert“ an das Finanzamt gemailt werden.

Grundsätzlich müssen mit der Steuererklärung auch keine Belege mehr eingereicht werden. Eine Vorlage ist nur bei ausdrücklicher Anforderung des Finanzamts erforderlich. Diese erfolgt stichprobenartig in jedem fünften Fall und bei Abweichung der Angaben von Erfahrungswerten.

Wo schaut der Fiskus genau hin? Die Finanzverwaltungen haben angekündigt, bei den Veranlagungen für 2023 Angaben von Immobilieneigentümern, Selbstständigen und Kapitalanlegern besonders gründlich zu prüfen. Konkret sollen Angaben zur steuerlichen Förderung von Neubauten und energetischen Sanierungen im Erstjahr penibel gecheckt werden.

Bei Anlegern soll von den Sachbearbeitern neben deklarierten Verlusten aus inländischen Kapitaleinkünften die Punkte „Verlustabzugsbeschränkung“ und „Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften“ genau unter die Lupe genommen werden. Zudem müssen 6,2 von 21 Millionen Ruheständlern hierzulande dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Ausfülltipps für diese drei Zielgruppen finden Sie