Wie lange muss man auf sein Essen warten?

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Ihr Recht im Restaurant

Diese und andere Fragen beantworten Experten hier für Sie

SPEISENAUSWAHL Ist das auf der Karte angepriesene Essen ausverkauft, müssen Sie das akzeptieren

Sie haben reserviert und sind dann verhindert? Sie müssen ewig lange auf das Essen warten oder Ihr Mantel wurde gar von der Garderobe entwendet? Was im Restaurant Ihr gutes Recht ist, erklären Experten hier. Denn alles muss man sich nicht gefallen lassen…

Wie viel Wartezeit ist angemessen?

Wird das Essen erheblich verspätet serviert, dürfen Sie laut LG Karlsruhe (Az. 1 S 196/92) die Rechnung kürzen: um 30 Prozent, wenn das Essen mehr als 1,5 Stunden zu spät kommt. Bei Getränken kann man schon nach 20 Minuten die Rechnung um 30 Prozent mindern (LG Karlsruhe, Az.: 1 S 196/02). Zu empfehlen ist aber, sich bemerkbar zu machen, und eventuell das Lokal zu wechseln…

WANN KOMMT’S? Eine Wartezeit von etwa 30 Minuten auf das Essen muss man hinnehmen

Bei Nichterscheinen die Rechnung zahlen?

Kommt man zu einem reservierten Tisch zu spät oder gar nicht, kann der Wirt theoretisch Schadenersatz verlangen. Das kommt in der Realität jedoch nicht oft vor. Neuerdings kann man aber bei vielen Lokalen online reservieren, etwa über den Anbieter Open Table. Als Garantie für die Reservierung hinterlegt man seine Kreditkartennummer – und bei Nichterscheinen ohne Absage wird abgebucht. Das ist rechtens, warnt Stiftung Warentest. 30 bis 50 Euro können bei gutbürgerlichen Lokalen, bis zu 150 Euro bei teuren Gourmet-Restaurants abgebucht werden. Falls Sie also verhindert sind: rechtzeitig stornieren. Das ist nur fair. So kann der Wirt den Platz neu vergeben und hat keinen Verlust.

Wer haftet, wenn der Mantel gestohlen wird?

Wie ärgerlich, wenn Ihnen etwa ei

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