Muss meine Lebensversicherung für Heim-Kosten herhalten?

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So viele Anrufe gab es bei unserer Aktion, dass einige von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht durchgekommen sind. Entschuldigung! Hier die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen

Pflege-Telefonsprechstunde

■ Für Sie am Hörer waren Pflege-Expertin

Annemarie Fajardo (ausgebildete Altenpflegerin, Beraterin, Dozentin und Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerates e.V.) und Markus Sutorius, Jurist beim BIVA-Pflegeschutzbund

Ich kann die Heimkosten nicht von meiner Rente bezahlen. Muss ich meine Lebensversicherung einsetzen?

Bei einer Lebensversicherung gehört der Rückkaufswert zum Vermögen. Überschreitet das Gesamtvermögen 10 000 Euro, muss der überschießende Betrag zunächst eingesetzt, also eventuell die Lebensversicherung aufgelöst werden.

Wird Pflegegeld abhängig von der Rentenhöhe gezahlt?

Nein, die Höhe des Pflegegeldes ist nach definierten Pflegegraden (Pflegegrad 1 bis 5) gesetzlich festgelegt.

Mein Mann ist schwerbehindert, soll nun einen Pflegegrad bekommen. Kann er dann noch als pflegender Angehöriger für mich eingetragen sein?

Ja, Ihr Mann kann Sie als pflegender Angehöriger weiterhin unterstützen, auch wenn er selbst pflegebedürftig ist. Es kommt auf die Form der Unterstützung an. Eventuell muss bei bestimmten Maßnahmen ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen.

Welche Einschränkungen muss ich haben, um einen Pflegegrad zu bekommen?

Einschränkungen müssen z. B. in der Mobilität und Selbstversorgung vorliegen, in kognitiven (z. B. Gedächtnisprobleme) und kommunikativen Fähigkeiten. Mindestens sechs Monate lang sowie in einer bestimmten Schwere.

Wir sind mit dem Pflegegrad meiner Mutter nicht einverstanden, haben Widerspruch eingelegt. Wie geht es nun weiter?

Normalerweise dauert es nur wenige Tage oder Wochen, bis Sie eine Antwort von der Pflegekasse auf Ihren Widerspruch erhalten. Theoretisch hat die Pflegekasse aber drei Monate Zeit, um auf den Widerspruch zu reagieren. Diese Zeit sollten Sie nicht vollständig verstreichen lassen. Rufen Sie bei der Pflegekasse am besten spätestens nach rund sechs Wochen an und fragen Sie nach, ob der Widerspruch angekommen ist.

Ist das Pflegegeld für mich als Pflegebedürftiger steuerpflichtig?

Nein. Wird es an pflegende Angehörige weitergeleitet, ist das für diese auch nicht steuerpflichtig. Wird es an andere Personen für geleistete Pflege gezahlt, müssen

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