Nur der Bruttowert zählt

1 min lesen

In Autobahnbaustellen dürfen oft nur diejenigen Fahrzeuge auf der linken Spur fahren, die nicht BREITER ALS 2,10 METER sind. Der in der Zulassungsbescheinigung angegebene Wert ist dafür irrelevant, es zählt das tatsächliche Maß von Spiegel zu Spiegel. Nachmessen lohnt sich!

Claudius Maintz

LINKS VERKEHRT?Schilder geben die Maximalbreite an. Oft sind es 2,10 Meter, manchmal mehr
Fotos: Adobe Stock, Hersteller, Claudius Maintz, Picture Alliance, Hans Peter Seufert

Die Autobahn 66 bei Langenselbold (Hessen) im Dezember: Die Polizei kontrolliert, wer innerhalb der Baustelle auf die linke Fahrspur darf. Laut Schild sind das nur Autos mit maximal 2,10 Metern Breite zwischen den Außenspiegeln. Doch in 90 Minuten erwischen die Beamten 117 Autos, die darüberliegen. Bußgeld jeweils: 40 Euro. Zieht ein überbreites Auto einen Anhänger und überholt dabei, kostet es sogar 70 Euro. Grund für die wiederholten Kontrollen: zu viele Unfälle. „Der Großteil der Autofahrer scheint sich über die Abmessungen des geführten Fahrzeugs nicht im Klaren zu sein“, sagt Sprecherin Claudia Benneckenstein vom Polizeipräsidium Südosthessen. Zu breit sind häufig SUV, Kleinbusse und Transporter. Was dabei oft zu Verwirrung führt.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist lediglich die Karosserie-Breite ohne Spiegel vermerkt. Entscheidend ist aber die tatsächliche Gesamtbreite inklusive Außenspiegel. Das hat einen historischen Grund: Bis in die Achtzigerjahre hinein besaßen Autos meist nur einen, oft sehr kleinen Außenspiegel links. Dieser war nicht viel mehr als ein blitzendes Accessoire, das von Hand justiert wurde. Doch Fahrzeugdesign und Ausstattungsmerkmale wie Stellmotoren, Heizung, Kameras oder Sensoren und vor allem Sicherheitsvorgaben aus Brüssel haben Außenspiegel bei vielen Modellen stark wachsen lassen. Oft fällt das gar nicht weiter auf. Zum einen, weil wir uns daran

Dieser Artikel ist erschienen in...

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel