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Zurückgewiesen

Informationen (u. a.) für die Vereinsmitglieder der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. www.sdk.org

Nymphenburg Immobilien

Im Spruchverfahren zum umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hat das Landgericht München die Anträge zurückgewiesen.

Am 19.2.2021 fasste die Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien AG den Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barzahlung von 822,– Euro je Aktie abzufinden. Um eine höhere Abfindung zu erstreiten, hat die SdK für ihre betroffenen Mitglieder ein Spruchverfahren vor dem LG München beantragt. Das Gericht hat die Erhöhungsanträge auch weiterer Aktionäre mit Beschluss vom 19. April (Az. 5 HK O 13397/21) zurückgewiesen. Sofern das Verfahren in die nächste Instanz geht, berichten wir darüber an dieser Stelle.

Unternehmen live erleben

Im Rahmen des „SdK Anleger Forums“ stellen sich börsennotierte Unternehmen im virtuellen Format vor. Unter www.sdk.org/leistungen/unternehmenspraesentationen können sich interessierte Anleger kostenlos für die Teilnahme an den Anlegerforen (Beginn jeweils 18:30 Uhr) anmelden:

Schaltbau Holding

Das Landgericht München hat die Anträge auf Festsetzung einer höheren Abfindung abgewiesen.

Hinweis

Über den Fortgang der hier erwähnten SdK Spruchverfahren wird weiterhin in Anleger-Plus berichtet. SdK Mitglieder können sich aber auch unter www.sdk.org/leistungen/ spruchverfahren laufend darüber informieren.

Mannheimer Holding

Das Endlosspruchverfahren ist endlich beendet. Leider war die Mühe der Antragsteller umsonst.

Wie bereits in der Augustausgabe 2023 berichtet, hatte das Landgericht Mannheim in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Holding AG eine Nachbesserung der Barabfindung