Im Ruhestand dazuverdienen

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Lohnt sich das?

Nebenbei jobben – für viele Rentner ist das Alltag. Doch Vorsicht: Auch das Finanzamt will mitkassieren! Worauf Sie deshalb achten sollten

Viele Rentner arbeiten nebenher. Einige, weil sie noch aktiv sein möchten. Die meisten, weil das Geld für den Ruhestand sonst nicht reichen würde. Doch wenn Steuern und Sozialabgaben fällig werden, fragt sich mancher: Lohnt das überhaupt? Die Antwort hängt davon ab, wie viel nebenher verdient wird und welche Rente man erhält.

Weiterarbeit erwünscht

Der Staat macht es seinen Rentnern inzwischen einfach. Denn viele Jahre gab es eine Hinzuverdienstgrenze für Rentner im Vorruhestand. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze war ein unbegrenzter Verdienst neben der Rente erlaubt. 2023 entfiel diese Grenze, sodass man schon ab 63 die große Freiheit beim Hinzuverdienst genießen kann. Nur Erwerbsminderungs-Rentner unterliegen weiterhin Einschränkungen.

Finanzamt und Sozialversicherungskassen interessieren sich aber nach wie vor sehr für die zusätzlichen Einnahmen von Rentnern. Sonderregeln führen dazu, dass Rentner, die nebenbei arbeiten, auf Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherungsabzüge achten müssen. Andernfalls gehen schnell 30 bis 40 Prozent des Hinzuverdiensts verloren – je nach Höhe der Rente und des Neb enverdienstes.

Abgabenfrei jobben

Am unkompliziertesten ist der Minijob. Denn dabei fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Bis zu 6456 Euro dürfen Senioren im Jahr steuerfrei verdienen. Arbeiten oder verdienen sie mehr, muss der Zusatzverdienst neben der Rente voll versteuert werden. Eventuell fallen auch Abzüge für Renten-, Kranken-, Pflegeoder Arbeitslosenversicherung an.

Ob und in welchem Maß das der Fall ist, hängt davon ab, ob man als Rentner bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat. Allgemein lässt sich sagen, dass bei allen, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, mehr Sozialabz�

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