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Die smarte Technik macht eine Überwachung im Büro ganz einfach
Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob der Chef Sie wohl durch die Kamera am Monitor heimlich beobachtet? Oder sogar mithört, wenn Sie telefonieren? Manchmal beschleicht einen so ein ungutes Gefühl.
Aber ist eine Überwachung erlaubt? Hier gibt’s wichtige Hinweise von Datenschützern.
Eine Überwachung ist meistens nicht erlaubt
Es gibt viele Unternehmen, bei denen man nicht im Traum an Chef-Spionage denken wird. Keine Frage! Aber es gibt auch solche, die Angst vor diebischen Mitarbeitern haben oder Bedenken, ob alle die Arbeitszeit einhalten. Aber: Der Einsatz der meisten Überwachungsmittel ist nicht erlaubt. Da gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Gute Gründe sind die wichtigen Firmendaten
Es gibt reichlich Software, welche die Überwachung der Mitarbeiter am Computer sehr einfach machen würde, etwa über den Login. Aber eine heimliche und umfassende Überwachung aller Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber mit entsprechender Software unbedingt alles genau wissen ist nicht zulässig, so die Datenschützer in ihrer Broschüre (siehe rechts unten). Möglich oder auch sinnvoll ist sie aber durchaus für Angestellte, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dann werden deren Login-Aktivitäten genau überprüft. Denn Unbefugte sollen natürlich keinesfalls an diese Daten. Die Mitarbeiter wissen das und müssen der Überprüfung vorher zustimmen.
Bei Kameras muss man die Einwilligung geben
Kameras kommen oft zum Einsatz, um Diebe abzuschrecken und um jeden Winkel im Blick zu haben. Dabei gilt: Man muss die Kameras sehen können und die Mitarbeiter müssen darüber informiert sein. In Geschäften werden Kunden durch Schilder – „Diese Räume sind videoüberwacht“ – darüber aufgeklärt. Angestellte müssen aber offiziell ihr Einverständnis geben, denn hier kommt das Recht am eigenen Bild zum Tragen. Sie müssen wissen, wo die Kameras sind, welchem Zweck die Aufnahmen dienen und in welchen Intervallen sie gelöscht werden. Hierzu der Tipp der Datenschützer: Eine einmal gegebene Einwilligung kann man jederzeit widerrufen. Und sie unbedingt muss freiwillig erfolgen.
Der Fall, bei dem sogar Privates herauskam
Erinnern Sie sich noch an den Lidl-Skandal, der gut 15 Jahre zurückliegt? Dabei wurden Mitarbeiter per Kamera und durch eingeschleuste Detektive überwacht und ausspioniert. Für jeden Angestellten gab es ein Protokoll. Darin stand sogar Privates. Das geht natürlich überhaupt nicht.
Haben Sie einen Verdacht, dass es in Ihrem Betrieb so etwas gibt? Dann wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten oder schauen Sie, was unsere Expertin rät (rechts unten).
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