Energiewende in Bürgerhand

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ENERGIE

Die hohen Strompreise in Deutschland machen die Produktion des eigenen Stroms für viele attraktiv. Doch oft scheitert es an bürokratischen Hürden. Das Solarpaket 1 soll einiges erleichtern – wenn es denn einmal kommt

FOTO: CANETTI/GETTY IMAGES

Wenn die Politik mit der Energiewende nicht vorankommt, nimmt der Bürger sie eben selbst in die Hand. Hauseigentümer, die Platz auf dem Dach haben, lassen es mit Photovoltaikmodulen pflastern, und wer es etwas kleiner haben möchte oder in einer Miet- bzw. Eigentumswohnung lebt, greift zum Steckersolargerät, dem sogenannten Balkonkraftwerk. Alles könnte so schön sein – wären da nicht die Hürden der deutschen Bürokratie.

Vieles einfacher machen sollte das Solarpaket 1, und zwar zum 1. Januar 2024. Doch wegen zahlreicher unklarer Details wurde daraus nicht viel. Und wann es nun so weit sein wird, weiß offenbar niemand genau zu sagen. Das Bundeswirtschafts ministerium verwies uns auf das parlamentarische Verfahren im Bundestag, aber auch dort wusste man nichts Näheres zu berichten. Wenn es jedoch einmal an der Zeit ist, könnte es um einiges leichter werden mit der Produktion des eigenen Stroms. Wir klären die wichtigsten Punkte für Eigenheimbesitzer und Mieter.

Schneller zum Solardach

Nachdem mit dem Jahressteuergesetz 2022 schon die Umsatz- und Einkommensteuerpflicht für die private PV-Anlage Readly entfallen ist, soll das künftige Solarpaket 1 bald weitere Erleichterungen bringen. So gilt die verkürzte Bearbeitungszeit für die Bearbeitung des „Anschlussbegehrens“ beim Netzbetreiber nun bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowattpeak (kWp). Bisher waren es 10,8 kWp. Eine solche Anlage gilt laut Erneuerbare-Energien-Gesetz auch dann als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats keine Information eingeht, dass „der bereits bestehende Netzanschluss technisch noch nicht als Verknüpfungspunkt geeignet ist“.

Wer bereits eine PV-Anlage auf dem Dach hat, soll künftig funktionierende Solarmodule gegen leistungsfähigere Modelle austauschen dürfen (Repowering), ohne den ursprünglichen Förderanspruch zu verlieren. Bisher galt das nur, wenn die ausgewechselten Module defekt waren. Die bisherige Einspeisevergütung umfasst dann aber nur den Teil der installierten Leistung, für den sie genehmigt wurde. Für den Rest gibt es die aktuelle, meist geringere Vergütung für Neuanlagen.

Energiewende für alle?

Land der Stromproduzenten Bei der Anzahl der gemeldeten Balkonkraftwerke pro 100.00 Einwohner ist Hessen der klare Spitzenreiter unter den Bundesländern

Viel Neues gibt es bei den Steckersolargeräten. Diese als Balkonkraftwerk bezeichneten Geräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit, was auch die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen (siehe oben). Klarer Primus unter den Bundesländern ist demnach Hessen mit 3.451 Balkonkraftwerke

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