GEG: Neues Heizzeitalter

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Das neue Gebäudeenergiegesetz leitet den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein und soll damit auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Deshalb muss seit dem 1.1.2024 prinzipiell jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Somit ist für Hauseigentümer keine freie Systemwahl mehr möglich.

Nach der Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpenheizung sollten sich die Nutzer vom Heizungsprofi unbedingt in die sachgerechte Bedienung des Systems einweisen lassen. Daikin
Foto Daikin

Nach monatelangen, kontroversen Diskussionen haben Bundestag und Bundesrat im Herbst 2023 das novellier te Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Die auch „Heizungsgesetz“ genannte Verordnung gilt seit dem 1.1.2024 und hat weitreichende Konsequenzen im Hinblick auf die Auswahl eines neuen Heizsystems. Denn jede neu eingebaute Heizung muss nun zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Von dieser Neuregelung nicht betroffen sind funktionie-

rende Öl- oder Gas-Niedertemperatur- und Brennwert-Wärmeerzeuger. Die dürfen weiterhin genutzt und repariert und längstens bis zum 31.12.2044 mit bis zu 100 Prozent fossilen Brennstoffen betrieben werden. Spätestens ab 2045 muss laut GEG jedoch ein Wechsel zu 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern, ein gesetzeskonformer Austausch des Kessels oder der Anschluss an ein Wärmenetz erfolgt sein.

Übergangfristen für bestimmte Gebäude

Die erneuerbare Wärmepflicht ist allerdings nicht in jedem Fall sofort einzuhalten: In Neubaugebieten gilt die Regel seit dem 1.1.2024. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sowie für bestehende Gebäude hat der Gesetzgeber längere Übergangsfristen vorgesehen, um eine bessere Abstimmung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Die Kommunen entscheiden beispielsweise darüber, ob ein Gebiet an ein Fernwärmenetz angeschlossen oder das Gasnetz auf Wasserstoff umgerüstet werden soll oder ob und wo Hauseigentümer ein individuelles, GEG-konformes Heizsystem wählen können. Größere Gemeinden ab 100 000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung e n spätestens bis zum 30.6.2026 und kleinere bis zum 30.6.2028 abschließen. Doch Achtung: Sobald eine verbindlich verabschiedete und eingeführte Wärmeplanung der Kommune am Wohnort vorliegt, müssen Hauseigentümer, die eine individuelle Heizung einbauen wollen, sofort die 65-prozentige erneuerbare Wärmepflicht einhalten.

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Als Alternative zu Wärmepumpen mit klassischen Heizflächen empfehlen sich Luft/Luft-Wärmepumpen wie hier von Mitsubishi Electric, die die Raumluft direkt aufheizen und bei Hitze den Raum sehr gut kühlen und entfeuchten können.
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Übrigens: Während der kommunalen Wärmeplanungs-Phase dürfen Hauseigentümer weiterhin neue Gas- und