Was wird aus meinem Kabelfernsehen?

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TV-Gebühren sind ab 2024 durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht mehr in den Betriebskosten für Mieter enthalten

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Worauf sollten Mieter künftig achten?

Viele Vermieter haben ihren Mietern die Umstellung des Kabelempfangs bereits angekündigt. Das bedeutet aber auch für sie, diesen Posten aus den Betriebskosten zu streichen. Das sollten Mieter bei der nächsten Nebenkostenabrechnung unbedingt kontrollieren. Die Verbraucherzentrale warnt zudem davor, sich von sogenannten Medienberatern an der Haustür einen Vertrag aufschwatzen zu lassen. Diese arbeiten oft auf Provision. Unterschreiben Sie nichts!

Was genau ist das Nebenkostenprivileg?

Mit diesem Begriff wird der Sammelkabelanschluss in einem Mietshaus bezeichnet, dessen Kosten vom Vermieter in den Betriebskosten auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Früher diente das dazu, einer breiten Masse der Bevölkerung günstig das Kabelfernsehen zugänglich zu machen. Doch mit dem Einzug des Internets verzichten viele Mieter mittlerweile auf diese Art des Fernsehempfangs – und mussten bisher dennoch dafür zahlen, da das Kabel-TV in ihren Betriebskosten enthalten war. Das wurde von Verbraucherschützern als ungerecht und wenig zeitgemäß kritisiert. Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sollen Mieter also selbst wählen können, was und wie sie künftig fernsehen möchten.

Führt die Abschaffung zu höheren Kosten?

Das Ende des Nebenkostenprivilegs wurde bereits 2021 beschlossen. Noch bis Ende Juni 2024 läuft dazu eine Übergangsfrist. Nach dieser muss sich jeder Mieter selbst um seinen TV-Empfang kümmern und gegebenenfalls einen Vertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen. Dass sich durch die Einzelanschlüsse das Kabelfernsehen stark verteuert, sehen Verbraucherschützer nicht. Durch die Konkurrenz unter den Wettbewerbern sowie anderer Empfangsmethoden gehen sie davon aus, dass sich die Preise um 10 Euro im Monat bewegen.

Welche Alternativen zum Kabel-TV gibt es?

Satellitenschüssel:Neben dem Kabelanschluss gilt die Satellitenschüssel als Klassiker beim Fernsehempfang. Allerdings sollten Sie sich als Mieter vorher erkundigen, ob Sie diese auch an Ihrer Wohnung bzw. am Haus anbringen dürfen.

IPTV: Als IPTV wird das Fernsehen über das Internet bezeichnet. Wer eh einen Internetanschluss und ein internetfähiges TV-Gerät hat, ist damit schon einsatzbereit. Ältere Fernseher können mit Zusatztechnik wie einem „Amazon Fire TV Stick“ oder „

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