Heizkosten-Hilfe gibt’s auch für Normalverdiener

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Auf diese Leistungen könnten Sie nach Ende der Energiepreisbremse Anspruch haben

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SOFORT NACHPRÜFEN: Auch wer finanziell klar kommt, sollte seine Nebenkostenabrechnung dieses Jahr besonders gut checken: Laut Mieterbund enthält jede dritte Fehler
JAHRES-ABRECHNUNG: Zuletzt lagen allein die Heizkosten bei 1,67 Euro/m² im Monat – also 1 400 Euro pro Jahr für 70 m²
Fotos: AdobeStock (2)/francescoridolfi.com/www.peopleimages.com, BRUNATA_METRONA-Gruppe, Getty Images, privat

Die gute Nachricht: Keiner muss frieren! Doch die „zweite Miete“ macht heute laut der neuesten Statistik des Instituts der Deutschen Wirtschaft ein Viertel der Gesamtmiete aus – im Durchschnitt. Denn manche von uns zahlen jetzt sogar mehr Nebenkosten als Miete! Kein Wunder: Die Energiepreisbremse gibt es ja nicht mehr, somit diktiert der Markt nun die Kosten. Und jetzt drohen auch noch richtig satte Nachzahlungen. Die Folge ist, dass momentan immer mehr Menschen an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Doch es gibt Unterstützung. Wir sagen Ihnen, wie Sie dennoch an Zuschüsse vom Staat kommen!

Hilfe auch für Berufstätige

Die eine Lösung ist, seine Nachzahlung in Raten abzustottern. Ist das nicht möglich, sollte man besser sofort zum Amt gehen. Denn ist man mit mehr als zwei Monatsmieten länger als zwei Monate im Rückstand, droht sogar die Kündigung.

Die andere Lösung lautet: Beantragen Sie ein kurzfristiges Bürgergeld. Anspruch haben alle, die nachweislich knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze leben und Heizkosten oder Nachzahlungen nicht aus ihren Einkünften zahlen können. Bei Nachzahlungen über 2 000 Euro kommt das jetzt häufiger vor, so der Mieterbund. Wer Sozialleistungen erhält, reicht seine Heizkostenabrechnung einfach ein. Alle anderen können Kostenübernahme nach Paragraf 22 SGBII beantragen. In der Not soll die Förderung sichern, dass im Monat einer Nachzahlung noch genug Geld zum Leben da ist. Bezuschusst werden aber nur Heizkosten. Für Strom zahlt der Staat also nur, wenn man damit heizt. In anderen Fällen wenden Sie sich direkt an den Stromanbieter. Hilfe gibt’s auch, wenn man einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger hat.

Der Papierkram lohnt sich im