Geld verleihen – so tappen Sie nicht in die Steuerfalle

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GESCHAFFT Bei der Immobilienfinanzierung oder später beim Umzug: Es ist schön, wenn sich Familien helfen

Familienkredite können sogar strafbar sein

Gute Freunde und Familienmitglieder helfen sich gern mal finanziell aus der Patsche – und manche Eltern geben auch größere Summen, etwa wenn der Sohn ein Haus für seine junge Familie baut. Doch damit nicht plötzlich das Finanzamt mitkassiert, sollten Sie diese Fallstricke kennen.

Zinsen verlangen

Gut zu wissen: Das Finanzamt betrachtet ein zinsloses privates Darlehen als Schenkung, und dafür gelten begrenzte Steuerfreibeträge. Diese sind für die eigenen Kinder relativ hoch: Bis zu 400 000 Euro in zehn Jahren sind steuerfrei. Bei Enkeln sind es 200 000 Euro, bei Urenkeln 100 000 Euro. Für Geschwister, Nichten/Neffen, Eltern oder Schwiegereltern sind aber nur noch 20 000 Euro steuerfrei.

Wenn Sie also Ihr Geld nicht verschenken, sondern in Form eines Kredits zurück haben wollen, sollten Sie auch Zinsen verlangen. Tun Sie es nicht, gilt das womöglich als Steuerhinterziehung. Denn eigentlich müssen Sie Ihre Zinseinnahmen versteuern. Beispiel: Sie verleihen 10 000 Euro. Mit 60 Monaten Laufzeit wären das bei marktüblichen 6,79 Prozent 1 764 Euro zu versteuernde Zinsen.

Strenge Steuerregeln

Dass es wichtig ist, bei Privatkrediten Zinsen zu verlangen, zeigt auch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 3 K 273/20): Ein Mann erbte einen großen landwirtschaftlichen Betrieb – konnte seiner Schwester ihren Pflichtteil aber nicht direkt auszahlen. „Wir regeln das per Privatdarlehen“, meinte die und wollte sich ihr Geld (1,8 Millionen Euro!) zum Zinssatz von nur 1 Prozent über Jahre auszahlen lassen. Zum damaligen Zeitpunkt waren aber 5,5 Prozent Kreditzinsen pro Jahr marktüblich.

Genau kalkulieren

Daher grätschte das Finanzamt dazwischen: Die Schwester hatte viel zu wenig Zinsen verlangt! Und da unter Geschwistern auch nur 20 000 Euro steuerfrei sind, berechnete der Fiskus schließlich satte 230 000 Euro Schenkungssteuer. Auch wenn das ein krasser Einzelfall ist: In diese fiese Steuerfalle können Sie auch mit viel kleineren Beträgen tappen – sobald Sie keine

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