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RECHT

Lenßens Kolumne exklusiv in tv14

In jeder Ausgabe von tv14: Ingo Lenßen, Deutschlands bekanntester TV-Anwalt, gibt Antworten auf die wichtigsten juristischen Fragen unseres Alltags / Folge 10: ERBRECHT

FOTOS: PR (1), SHUTTERSTOCK 1)

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM TESTAMENT, EINEM ERBVERTRAG UND EINEM VERMÄCHTNIS?

Wenn jemand ein Vermächtnis erhält, wirder nicht zum Erben. Stattdessen hat er einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen mir als Erblasser und meinen Erben. In dieser wird festgelegt, wer was erbt. Das gibt den Erben Sicherheit und kann späteren Streit verhindern. Wichtig: Einmal geschlossen, kann ich als Erblasser diesen Vertrag nicht mehr einseitig ändern! Anders das Testament. Hier lege ich fest, wer was von mir erhalten soll, und im Unterschied zum Erbvertrag kann ich mein Testament jederzeit ändern. Das gibt mir Flexibilität.

Kann ich mein Testament selber schreiben? Oder nur ein Notar?

Es ist tatsächlich einfach, sein Testament selber aufzusetzen. Man muss dafür auch nicht zum Notar, damit es gültig ist. Das Einzige, was man braucht, ist ein Stift, ein Blatt Papier und drei Punkte, die es zu beachten gilt:

Punkt 1: Das Testament muss mit der Hand geschrieben werden! Alles andere, also zum Beispiel mit der Schreibmaschine oder dem PC verfasst, ist nicht gültig. Punkt 2: Unter dem Testament muss der Ort und das Datum, an dem es geschrieben ist, stehen. Am besten lässt man zwischen dem Inhalt des Textes und dem Datum nicht viel Platz, damit nicht später einer der Erben auf die Idee kommen könnte, noch ein paar Extrazeilen einzufügen. Punkt 3: Die eigene Unterschrift.

Genauso einfach wie gerade beschrieben, lässt ein Testament sich auch wieder ändern. Einfach neu handschriftlich schreiben, das neue, aktuelle Datum darunter, unterschreiben – und fertig ist das neue Testament. Das alte verliert damit automatisch seine Gültigkeit. Aber jetzt stelle man sich vor, man ändere das Testament drei, vier oder fünf Mal und vergisst vielleicht sogar einmal, das Datum hinzuzufügen. Dann wird es für die Erben schwer, herauszufinden, welches Testament nun wirklich das aktuelle und gültige ist.

Deshalb empfehle ich, das alte Testament zu vernichten. Theoretisch könnte man das alte Testament auch ergänzen, indem auf dem alten Blatt Ergänzungen vorgenommen werden. Hinter jeder Ergänzung müsste dann allerdings der eigene Namen stehen, was am Ende recht unübersichtlich werden könnte. Deshalb mein Rat: Wenn man ein neues Testament möchte, sollte man das alte vernichten. So bleibt alles klar und eindeutig.

Ist das berühmte „Berliner Testament“ tatsächlich die beste Lösu