75 JAHRE Freiheit

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Für die einen ist es einfach „das Grundgesetz“ – für viele andere aber die vielleicht beste Verfassung der Welt. Schöner Anlass, mal einen ganz besonderen Geburtstag zu feiern …

NEUE REIHE FOLGE 4

Warum wir DEUTSCHLAND so lieben

Herbst 1948 Im Alexander-König-Museum in Bonn tritt der Parlamentarische Rat zusammen, der unter Vorsitz von Konrad Adenauer ein demokratisches Grundgesetz für den künftigen westdeutschen Staat ausarbeitet
FOTOS BURKHARD PETER; ADOBE STOCK; DPA PICTURE-ALLIANCE; KLAUS WEDDIG/ZDF; URBAN ZINTEL; ALAMY (3); GERALD VON FORIS

Der Krieg als Fortsetzung der Politik mit falschen Mitteln ist im 21. Jahrhundert zurück auf dem europäischen Kontinent. Ziemlich in der Mitte davon: ein Land, das den Ersten Weltkrieg alles andere als verhinderte und den Zweiten mutwillig und vorsätzlich vom Zaun brach. Heute feiert es das 75-jährige Bestehen seiner Verfassung, die weltweit als vorbildlich gilt: Deutschland. „Grundgesetz“ heißt sie noch immer, und ihre insgesamt 146 Artikel sind nach Ansicht des führenden Experten für Internationale Politik, Prof. Thomas Jäger aus Köln, einzigartig, besonders hinsichtlich des Ideals des Pazifismus:„Der Vorrang der Diplomatie und militärische Zurückhaltung sind unverrückbar Teil des deutschen Selbstverständnisses.“ Einer von vielen Gründen, Deutschland zu lieben, findet Jäger.

61 Väter und 4 Mütter der Verfassung

1949. Die legendären „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ (61 Männer, 4 Frauen) leisten in Bonn als Parlamentarischer Rat am Rhein ganze Arbeit, und sie haben aus der Vergangenheit gelernt. Am 8. Mai, auf den Tag genau vier Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands, unterzeichnet Ratspräsident Konrad Adenauer (der spätere CDU-Kanzler) als Erster das Gesetzeswerk. Die vier „Mütter“ (Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel) lassen es sich bei der Gelegenheit nicht nehmen, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen als Ziel mit hineinzuschreiben. Es sollte allerdings noch Jahrzehnte dauern, bis dieses Ziel weitgehend erreicht ist.

Nach den unmenschlichen Verbrechen der Nazis beginnt die neue Verfassung (damals nur für die Westzonen) mit dem großen ersten Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und: Im Grundgesetz sind sogenannte „Grundrechte“ im I. Abschnitt – das sind die Artikel 1 bis 19 GG – verbürgt. Auch so was war neu: Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar. Wenn sich jemand in Deutschland in einem seiner Grundrechte verletzt fühlt, kann er theoretisch sogar direkt das höchste deutsche Gericht anrufen, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Gesetz, besonders die Grundrechte darin, werden zum„Exportschlager“. Für viele Länder, die auch aus einer Diktatur kamen, wie Spanien, Portugal, Tschechien, Rumänien, Slowakei

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