Alles, was RECHT ist

2 min lesen

Recht

NEU Lenßens Kolumne exklusiv in tv Hören und Sehen

Jetzt in tv Hören und Sehen: Ingo Lenßen, Deutschlands bekanntester TV-Anwalt, gibt Antworten auf die wichtigsten juristischen Fragen unseres Alltags / Folge 7: GARTENSAISON

FOTOS PROSIEBENSAT.1 MEDIA; SHUTTERSTOCK (2)

WO ÜBERALL DARF ICH JETZT GRILLEN, WANN MEINEN RASEN MÄHEN?

Endlich naht der Sommer! Endlich wieder grillen! Und auch auf das Rasenmähen scheinen sich viele richtig zu freuen. Doch auch hier gibt es ein paar kleine Spielregeln, die man unbedingt einhalten sollte, damit die ersehnte Wärme draußen nicht plötzlich durch eine frostige Stimmung in der Nachbarschaft getrübt wird.

Rasenmähen: Wann und wie erlaubt?

Auch wer ein Haus oder eine Wohnung mit Garten mietet, muss diesen regelmäßig pflegen. Das bedeutet üblicherweise, dass von April bis Oktober rund zweimal im Monat der Rasen gemäht wird. Das ist unumgänglich, und dafür muss man sich bei niemandem rechtfertigen. Rasenmähen ist werktags – und dazu gehört übrigens auch der Samstag – zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends völlig okay, wobei ich bei besonders lauten Garten-Geräten wie Laubbläser, Laubsauger oder Rasentrimmer eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr einhalten muss. An Sonnund Feiertagen ist es sogar ganztägig verboten, dass ich Lärm im Garten mache. Das gilt auch für relativ leise Elektrorasenmäher oder automatische Mäh-Roboter. Verfügen diese Geräte zudem über kein EU-Umweltzeichen, sind die Uhrzeiten, in denen sie verwendet werden dürfen, noch etwas eingeschränkter. Dann ist ihre Nutzung nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr gestattet. Die Ausrüstung sollte immer top in Schuss und möglichst leise sein. Denn niemand mag einen dröhnenden Rasenmäher, wenn man gerade beim Sonnenbaden oder beim Mittagsschläfchen ist.

Wie ist es mit dem Grillen?

Beim Grillen ist man zeitlich ein bisschen freier (auch zwischen 13 und 15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen darf gegrillt werden). Tipp: am besten einen Blick in die Hausordnung werfen. Oftmals ist sie als Anhang Teil des Mietvertrags und ist tatsächlich bindend. Generell gilt: Der Rauch darf nicht direkt in die Nachbarwohnung ziehen. Ich sollte mich auch zur Sicherheit einmal erkundigen, ob die Stadt oder Gemeinde speziell