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Lenßens Kolumne exklusiv in tv Hören und Sehen

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Jetzt neu in tv Hören und Sehen: Ingo Lenßen, Deutschlands bekanntester T V-Anwalt, gibt Antwor ten auf die wichtigsten juristischen Fragen unseres Alltags / Folge 4: FEIERN

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WIE OFT KANN ICH BIS 22 UHR LÄRM MACHEN, OHNE DASS SICH DIE NACHBARN BESCHWEREN DÜRFEN?

Festtage wie Ostern, 1. Mai, Vatertag, Pfingsten: Feiern mit Freunden und Familie ist eine wunderbare Sache. Doch hierbei gibt es Regeln, damit die Nachbarschaft nicht gestört wird. Die Ruhezeiten sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern je nach Land geregelt, aber es gilt die Faustregel: Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sollte man leisere Töne anschlagen. Dann ist es Zeit, die Musik runter zu drehen und darauf zu achten, dass Gespräche, Lachen und Geschirrklappern nicht die Nachbarn stören. Entgegen eines landläufigen Irrtums: Von dieser Nachtruhe ist keine Ausnahme vorgesehen! Sie werden vergeblich nach einer Regelung suchen, die Ihnen z.B. einmal im Jahr erlaubt, es auch zu nachtschlafender Zeit richtig krachen zu lassen. Woher das Gerücht stammt: Ein Bremer Amtsgericht hatte es einmal anders entschieden – das war im Jahr 1957!

Und Achtung: In vielen Mietshäusern oder Wohnanlagen gelten oft strengere Hausordnungen, die zum Beispiel bereits ab 20 Uhr eine Nachtruhe vorsehen können. Die sind dann verbindlich. Wenn Sie eine Feier planen, informieren Sie sich über die spezifischen Ruhezeiten in Ihrer Gegend oder Ihrem Wohnhaus. Ein Aushang im Treppenhaus, oder viel besser noch ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn im Vorfeld wirkt Wunder. Allerdings lehrt die Erfahrung: Es sind nie die direkten Nachbarn, die sich dann noch beschweren, sondern die von gegenüber im Innenhof oder von der anderen Straßenseite…

Was ist „Zimmerlautstärke“?

Ein Begriff, der uns oft begegnet, wenn es ums Zusammenleben geht. Was verbirgt sich genau dahinter? Ganz einfach: Ich darf meine Musik, meinen Fernseher oder meine Gespräche so laut aufdrehen und führen, dass sie meine eigenen vier Wände nicht verlassen. Das heißt, alles, was ich tue, sollte in einem Lautstärkebereich bleiben, der meine Nachbarn nicht stört. Leider gibt es keine präzise Dezibelzahl, die Zimmerlautstärke definiert, denn was als störend wahrgenommen wird, ist subjektiv. Wenn meine Aktivitäten bei geschlossenen Fenstern und Türen aber in der Wohnung nebenan deutlich zu hören sind, gehe ich über die Zimmerlautstärke hinaus.

Wie oft darf ich bis 22 Uhr