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NEU Lenßens Kolumne exklusiv in tv Hören und Sehen

Jetzt neu in tv Hören und Sehen: Ingo Lenßen, Deutschlands bekanntester TV-Anwalt, gibt Antworten auf die wichtigsten juristischen Fragen unseres Alltags / Folge 2: VERBRAUCHERSCHUTZ

TEXT INGO LENSSEN REDAKTION THORSTEN EHRENBERG FOTOS PROSIEBENSAT.1 MEDIA; SHUTTERSTOCK (2)

WIE LANGE KANN ICH ETWAS NOCH ZURÜCKGEBEN?

Das Verbraucherrecht wird immer strenger – zugunsten von uns Konsumenten. Zum Beispiel durch das „Recht auf Reparatur“, das 2024 auf EU-Ebene eingeführt werden soll und besonders bei wertigen Geräten wie Kühlschränken, Staubsaugern oder Handys erfreulich ist – auch hinsichtlich Müllvermeidung und Umweltschutz. Vor allem bei den zunehmenden Bestellungen im Internet genießen wir größten Schutz, sofern sie EU-Recht unterliegen (also Vorsicht z. B. bei Bestellungen in China).

Wenn wir bei Amazon oder irgendwo anders online bestellen und uns die erhaltene Ware – warum auch immer – nicht gefällt, können wir den Vertrag einfach ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf kann per Mail erfolgen, theoretisch auch telefonisch. Juristen sehen sogar in der kommentarlosen Rücksendung der Ware einen Widerruf. Zeit habe ich hierfür 14 Tage ab Erhalt der Ware. Wurde ich nicht richtig über mein Widerrufsrecht belehrt, habe ich sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit zu widerrufen. Das gilt für alle„Fernabsatzverträge“ (per Internet, am Telefon oder mit einem Vertreter an der Haustür) – also für alles, wo ich nicht selbst im Geschäft war und z. B. die Schuhe anprobiert habe.

Nach dem Widerruf muss ich das Produkt zurücksenden, dann erhalte ich mein Geld zurück. Das gilt auch für die Kosten der Anlieferung, soweit es sich um die günstigste Standardlieferung gehandelt hat. Die Kosten der Rücksendung habe ich zu tragen, wenn mich der Unternehmer über diese Pflicht im Vorfeld unterrichtet hat. Häufig erklären sich die Firmen – aus Marketing- oder Imagegründen – freiwillig bereit, die Kosten des Rückversands zu übernehmen. Dafür liegen vielen Bestellungen bereits frankierte Rücksendescheine bei. Bei größeren Käufen, z. B. bei Küchen, Fernsehern, Sofas oder Matratzen, muss der Unternehmer die Ware auf seine Kosten abholen! Faustregel: Alles Schwere oder Sperrige, das z. B. mit einer Spedition geliefert und mit mehr als einer Person die Treppe hochgeschleppt wurde, muss wieder abgeholt werden. Salopp formuliert: So wie es gekommen ist, geht es auch wieder zurück. Ich darf also einfach widerrufen – und mich zurücklehnen. Den Rest muss der Händler organisieren. Die Gründe, waru

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