So gibt’s Geld zurück vom Fiskus

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WISSEN

STEUERERKLÄRUNG 2023

Abgabefristen, Freibeträge, Homeoffice: die wichtigsten Änderungen fürs Steuerjahr 2023

ES LOHNT SICH Über 88 Prozent der Steuererklärungen führen zur Erstattung
FOTO: ADOBE STOCK

Erst kommt die Arbeit, dann das Vergnügen – und zwar in Form einer Steuerrückzahlung. 14,4 Millionen Menschen gaben für das Jahr 2019 eine Einkommenssteuererklärung ab, rund 12,7 Millionen von ihnen, also über 88 Prozent, bekamen eine Steuererstattung, im Durchschnitt betrug sie 1095 Euro. Tipp: Mit Steuersoftware wie „WISO Steuer 2024 – Buhl“, die natürlich aktuelle Änderungen im Steuerrecht berücksichtigt, ist es gar nicht mehr so kompliziert. TV DIGITAL erklärt die wichtigsten Steuernews für 2023.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie in diesem Jahr bis zum 2. September 2024 einreichen; mit Unterstützung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Frist am 2. Juni 2025. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat Zeit bis 31.12.2027.

Höhere Freibeträge

Erfreuliche Entwicklung: Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern auf Einkünfte gezahlt werden müssen, steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro für Singles und auf 21.816 Euro für Verheiratete. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird seit 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (2022: 58.597 Euro) fällig. Der Solidaritätszuschlag muss erst ab 17.543 Euro Einkommenssteuer gezahlt werden, bei gemeinsam veranlagten Paaren gilt eine Grenze von 35.086 Euro.

Eine gute Nachricht gibt es auch für alle, die häufig zu Hause arbeiten. Denn die Homeoffice-Pauschale beträgt seit dem 1. Januar 2023 sechs Euro pro Tag und kann für bis zu 210 Tage im Jahr (2022: 120 Tage) geltend gemacht werden. Daher können 2023 maximal 1260 Euro angegeben werden. Außendienstler oder Lehrer zum Beispiel können in Einzelfällen auch Pendlerund Homeoffice-Pauschale für denselben Tag absetzen. Wer keinen Büroarbeitsplatz hat, sondern ständig zu Hause im eigenen Arbeitszimmer arbeitet, kann eine Jahrespauscha