Faesers Maßnahmenpaket

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EINGRIFF IN DIE GRUNDRECHTE

In den 13 Punkten der Innenministerin verstecken sich die Angriffe auf das Grundgesetz in viel rhetorischer Verpackung. Nachfolgend lesen Sie die wichtigsten Passagen

• Unter dem Motto „Resilienz der Demokratie stärken“ sollen die gesetzlichen Regeln zur Besetzung des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufgenommen werden. Würde das ohne Änderungen geschehen, wäre dagegen nichts einzuwenden. In demselben Punkt heißt es in dem Faeser-Papier aber auch: „Darüber hinaus wird geprüft, welche Instrumente der wehrhaften Demokratie sinnvoll genutzt oder nachgeschärft werden können.“ Ginge es wirklich nur um die Verteidigung der Verfassungsordnung, wären „nachgeschärfte“ Instrumente nicht nötig.

„Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ heißt im Detail: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll verstärkt mit der Polizei und Ordnungsbehörden zusammenarbeiten, um Veranstaltungen zu verhindern, und um Landes- wie Kommunalbehörden „weiter zu sensibilisieren“. Dabei wird „Rechtsextremismus“ sehr weit gefasst: Darunter fallen auch Organisationen und Personen, die nicht zu Gewalttaten aufrufen. Die Kooperation von Verfassungsschutz und Polizei könnte die gesetzlich vorgesehene Trennung beider Behörden aufweichen.

• In dem Punkt „Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen“ sieht der Faeser-Katalog vor, Banken zu „sensibilisieren“. Darin heißt es: „Das Bundesverfassungsschutzgesetz soll daher so geändert werden, dass es auf das Gefährdungspotenzial ankommt, für das Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme relevant sein können. Außerdem sollen Verfahren schneller und unbürokratischer werden.“ Entscheidend ist also nicht mehr eine konkrete Gefährdung der staatlichen Ordnung, sondern lediglich ein „Potenzial“. „Unbürokratisch“ meint: Der Verfassungsschutz kann künftig ohne größere formale Voraussetzungen Kontostammdaten abfragen. Schon der Auftritt von Ge

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