In der Teilzeitfalle

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RECHT & GELD

Mehr Zeit für die Familie, weniger Gehalt und geringere Rentenansprüche: Wer nur Teilzeit arbeitet, sollte Vor- und Nachteile abwägen. Worauf zu achten ist

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Stress im Job: Viele Beschäftigte arbeiten nur noch Teilzeit, um mehr vom Leben zu haben. Dafür nehmen sie finanzielle Nachteile in Kauf

Jede zweite Frau arbeitet nur Teilzeit. Bei Müttern sind es sogar rund 67 Prozent. Einerseits erleichtert geringere Arbeitszeit den Alltag in der Familie, Kindererziehung und Pflege. Viele haben zudem einen gesetzlichen Anspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

Auf der anderen Seite ist Teilzeitarbeit für viele Frauen ein Nachteil, „nicht nur, weil sie weniger verdienen, sondern auch, weil sie im Ruhestand mit einer deutlich geringeren Rente auskommen müssen als Männer“, sagt Una Großmann, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung.

So liegt die gesetzliche Rente von Frauen mit durchschnittlich rund 1 300 Euro etwa 30 Prozent unter der von Männern (1 700 Euro). Die Rentenversicherung rät daher, bei längerer Teilzeitarbeit auch an die Altersvorsorge zu denken.

● Ausgleich für Erziehungs- &Pflegezeit

In den ersten Jahren nach der Geburt machen sich Elternzeit oder Teilzeitjobs noch kaum finanziell bemerkbar. Für Zeiten der Kindererziehung gibt es bei der Rentenberechnung einen finanziellen Ausgleich.

Bonus: Dabei erhält das Elternteil, welches das Kind überwiegend erzogen hat, Entgeltpunkte. Die sogenannte Mütterrente wirkt sich direkt auf die spätere Rentenhöhe aus. Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, werden die ersten 2,5 Lebensjahre berücksichtigt. Für Geburten ab 1992 sind es die ersten drei Jahre.

Mütter (oder Väter) werden dann so gestellt, als würden sie das Durchschnittseinkommen (2023: brutto 43 142 Euro/Jahr) erhalten und darauf Rentenbeiträge zahlen. Pro Kindererziehungsjahr erhalten sie einen Rentenpunkt im Wert von aktuell 37,60 Euro. Ihre spätere monatliche Rente steigt dann um diesen Betrag.

Zusätzlich werden bis zum zehnten Lebensjahr Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt. Ein eventuell geringes Teilzeitgehalt wird dann bei der Rentenberechnung aufgewertet.

Die Vorteile gibt es aber nicht automatisch. Der überwiegend Erziehende muss sie bei der Rentenversicherung beantragen, am besten nach dem zehnten Lebensjahr des Kindes.

Tipp: Für pflegende Angehörige zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung.

Das gilt für Menschen, die Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher privat in deren häuslicher Umgebung für min-destens 10 Stunden in de

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