Mit Jobausgaben die Steuerlast senken

5 min lesen

RUND UM DEN BERUF

MEHR GELD Die Steuererklärung lohnt sich. Bei VLH-Mitgliedern betragen die Erstattungen im Schnitt rund 1 400 Euro. Wie Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen

Michael Müller arbeitete 2023 öfter im Homeoffice und profitiert von der erhöhten Pauschale. Auch den Kauf eines beruflich genutzten Laptops und die Fahrtkosten ins Büro kann der Angestellte als Werbungskosten absetzen, sich dadurch zu viel bezahlte Steuern zurückholen.

Steuererklärung

➜Der Bund fährt die seit Corona verlängerten Abgabefristen wieder zurück. Deshalb hat man für die Abgabe der Steuererklärung 2023 einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr – nämlich bis zum 31. August 2024. Da das ein Samstag ist, muss die Steuererklärung erst am 2. September 2024 beim Finanzamt sein. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat Zeit bis zum 2. Juni 2025.

Ausblick: Ab 2025 gelten wieder die regulären Abgabetermine bis 31. Juli, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Steuerfrei

➜Allen Steuerzahlern steht ein steuerfreier Grundfreibetrag zu. Er wurde 2023 von 10 347 Euro auf 10 908 Euro erhöht. Für Ehepaare gelten 21 816 Euro (2022: 20 694 Euro). Wer weniger verdient hat, muss keine Steuern bezahlen. Gleiches gilt, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Werbungskosten

➜ Werbungskosten sind für Arbeitnehmer oft der größte steuerlich absetzbare Posten. Für die Jobausgaben steht ihnen ein Pauschbetrag zu, der 2023 auf 1 230 Euro (2022: 1 200 Euro) erhöht wurde. Für diesen Pauschbetrag müssen keine Belege oder Nachweise eingereicht werden. Er wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Wer höhere Jobausgaben hatte, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen und dadurch mehr Steuern sparen.

Freibetrag: Wer regelmäßig höhere Werbungskosten über 1 830 Euro hat, kann sich beim Finanzamt einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen. Dieser wird dann bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt, und man erhält netto mehr ausbezahlt. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist dann Pflicht.

Zu Hause arbeiten

➜Der Bund hat die 2020 eingeführ-te Homeoffice-Pauschale seit 2023 deutlich erhöht (siehe Tabelle unten). Zudem gilt die ehemals befristete Pauschale jetzt dauerhaft. Davon profitieren alle Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Küche oder im Wohnzimmer arbeitet.

Arbeitsecke: Arbeitnehmer profitieren 2023 von der deutlich erhöhten Homeoffice-Pauschale
FOTO: ADOBE STOCK/PIKSELSTOCK TITELFOTOS: ADOBE STOCK/NDAB CREATIVITY, ISTOCK, SHUTTERSTOCK/MONKEY BUSINESS IMAGES

Häusliches Arbeitszimmer: Wer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hat, kann höhere Beträge absetzen. Es muss sich dabei aber um einen abgeschlossenen Raum handeln, der zu �

Dieser Artikel ist erschienen in...