THEMA DER WOCHE

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Kostenfaktor Hund, Katze oder Pferd: Für viele Menschen sind ihre Haustiere wichtige Begleiter. Genauso sollten sie auch im Versicherungsschutz mitgedacht werden

Im November 2022 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) neu gefasst. Damit ist die Behandlung von Tieren deutlich teurer geworden, und alle Tierhalter müssen tiefer in die Tasche greifen. Macht eine Tierversicherung da Sinn?

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen GOT zeigte sich in einer Umfrage unter mehr als 5 000 Tierhaltern im Oktober 2023, dass eine knappe Mehrheit die deutliche Kostensteigerung wahrgenommen hat. Zwar war allen klar, dass die Preise erhöht wurden, um die Arbeit von Tierärzten kostendeckend zu gestalten, trotzdem sagten rund 88 Prozent der Befragten, dass „Preissteigerungen für die eigene Lebenshaltung und für das Tier sowie die Erhöhung der Tierarztkosten sie an die Grenze des finanziell Machbaren“ treiben.

Seltener zum Arzt wegen hoher Kosten

Ein Trend, der sich in der Umfrage herauskristallisierte: Die Nachfrage nach Tierkrankenversicherungen steigt. So verfügten im November 2022 nur 13 Prozent der Hunde-, elf Prozent aller Pferde- und sechs Prozent der Katzenbesitzer über eine solche Versicherung. Ein knappes Jahr später sagten rund 25 Prozent der Pferde- und Hundebesitzer sowie 17 Prozent der Katzenbesitzer, dass sie diese nun in Betracht ziehen.

Dabei sind Tierversicherungen nicht die erhofften Rundum-sorglos-Pakete, wie Verbraucherberatungen immer wieder betonen –und daher von ihnen abraten. Sie empfehlen stattdessen, regelmäßig Geld für Behandlungen beiseitezulegen. Wer sich und seinen Vierbeiner trotzdem vertraglich absichern möchte, sollte die Preise und Konditionen einzelner Anbieter vergleichen: Tierkrankenversicherungen bzw. -vollversicherungen gibt es für Hunde, Katzen und Pferde. Bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, sollte geprüft werden, welche Behandlungen abgedeckt werden. So erstatten Versicherungen beispielsweise bei Hunden allgemeine Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, benötigte Medikamente, Unterbringung und Diagnostik. Allerdings tun sie das häufig nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Das bedeutet, dass manchmal Sterilisation, Kastration oder Kennzeichnung mit einem Chip nicht als Versicherungsfall gelten und Tierhalter sie aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Behandlung nur teilweise gedeckt

Die Rechnung beim Tierarzt kann auch schnell mal in die Höhe rauschen, wenn beispielsweise die verängstigte Katze widerspenstig wird oder der Hund per Spritze beruhigt oder von drei Schwestern festgehalten werden muss. Dann kann der Arzt den bis zu dreifachen Satz der GOT verlangen. Selbst in solchen Fällen übernehmen viele Assekuranzen häufig maximal den zweifachen Satz. Den vollen Betrag tragen sie nur, wenn zum Beispiel ein Notfall vorlag und der Arzt nachts aufg

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