Steueränderungen 2024 im Detail

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DIE BESTEN STEUERTIPPS

Manche Überarbeitung sollte man sich näher ansehen, um unter Umständen Geld zurückzuholen oder Nachzahlungen zu vermeiden

Etwa 45 Prozent der deutschen Eltern unterstützen ihre volljährigen Kinder finanziell. Ein Drittel davon bekommt bis zu 250 Euro monatlich, jeder Fünfte erhält bis zu 500 Euro
FOTOS: Shutterstock/Jacob Lund, iStock

Unterstützungsleistungen Unterstützt ein Kind einen Elternteil finanziell oder Eltern ein Kind, für das sie keinen Kindergeldanspruch mehr haben, dürfen im Jahr 2024 Unterhaltsleistungen in Höhe von bis zu 11 604 Euro steuerlich abgesetzt werden. Zu Unterstützungsleistungen sind 5 Punkte wichtig.

Punkt 1: Übernimmt man für die unterstützte Person die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, erhöht sich der Höchstbetrag um diese Beiträge.

Punkt 2: Hat die unterstützte Person eigenes Vermögen von mehr als 15 500 Euro, dürfen die Unterstützungsleistungen steuerlich nicht abgezogen werden.

Punkt 3: Hat die unterstützte Person im Jahr 2024 Einkünfte und Bezüge von mehr als 624 Euro, mindert der übersteigende Betrag den Höchstbetrag. Beispiel: Der 28-jährige Sohn studiert noch, Eltern unterstützen ihn finanziell, er hat Einkünfte aus einem Nebenjob von 4 000 Euro. Folge: Der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für die Eltern beträgt 8 228 Euro (4 000 Euro minus 624 = 3 376 Euro; Höchstbetrag 11 604

Euro minus 3 376 Euro).

Punkt 4: Der Höchstbetrag ist kein Jahresbetrag. Für Monate, in denen die Voraussetzungen für den Abzug nicht erfüllt sind (z. B. Eltern bekommen für Sohn noch Kindergeld), mindert sich der Höchstbetrag je Monat um ein Zwölftel.

Punkt 5: Der Höchstbetrag 2024 kann sich nachträglich um 18

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