Die Zukunft des Kabelfernsehens

6 min lesen

Artikel-Serie Nebenkostenprivileg (Teil 1)

Ab dem 1. Juli 2024 kommt auf den Großteil der hiesigen Kabel-TV-Haushalte eine bedeutende Umstellung zu, denn zu diesem Zeitpunkt wird das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Dieses ermöglichte es Vermietern bislang, Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abzuschließen und die Kosten der TV-Kabelanschlüsse über die Mietnebenkosten abzurechnen. Unabhängig davon, ob der Mieter den Kabelanschluss nutzte oder nicht, wurden die Gebühren anteilig auf die Mietparteien umgelegt. Diese in den 1980er Jahren verabschiedete Regelung endet nun zum 30. Juni 2024, so dass ab diesem Zeitpunkt rund 12,5 Mio. Haushalte die Möglichkeit erhalten, ihren TV-Empfangsweg und den entsprechenden Anbieter frei auszuwählen. Wir haben dies zum Anlass genommen, in einer Artikel-Serie die verschiedenen Optionen zu beleuchten, die betroffenen Mietern ab Juli offen stehen. Im ersten Teil wollen wir zunächst erklären, was nun für diejenigen Haushalte zu tun ist, für die Kabelfernsehen auch weiterhin der Empfangsweg der Wahl bleiben soll, denn wer sicher gehen will, dass der TV-Bildschirm demnächst nicht schwarz bleibt, ist gezwungen selbst aktiv zu werden. In den kommenden SATVISION-Ausgaben werden wir in weiteren Teilen dann die alternativen TV-Empfangsmöglichkeiten Satellit, IPTV inkl. OTT und Antennenfernsehen beleuchten.

Foto: © Vodafone

Laut den letzten Video Trends der Medienanstalten für das Jahr 2023 bezogen 41,1 Prozent der derzeit 38,8 Mio. TV-Haushalte in Deutschland ihr TV-Signal via Kabel, womit der Kabelempfang Platz 2 hinter dem Satellitendirektempfang (42,2 Prozent) belegte. Seit 2012 ist der Anteil des Kabelfernsehens von 47,9 Prozent um knapp sieben Prozentpunkte gesunken, womit sich der Empfangsweg in einem anhaltenden Abwärtstrend befindet. Mit mehr als zwei Prozentpunkten verzeichnete er zudem im letzten Jahr das größte Minus, was bereits als Vorbote der nahenden Abschaffung des Nebenkostenprivilegs interpretiert werden kann.

Hintergründe zum Nebenkostenprivileg

Als 1984 in der Bundesrepublik Deutschland mit ersten regionalen Pilotprojekten Kabelfernsehen eingeführt wurde, bedeutete das eine Revolution, schließlich ging damit eine Erhöhung der Anzahl der empfangbaren TV-Sender von einer Handvoll zu mehr als 30 Programmen einher. Neben den öffentlich-rechtlichen Programmen hatten Millionen Haushalte somit erstmals Zugriff auf Privatsender wie RTL plus und Sat.1, die sich schnell zu wichtigen Eckpfeilern der Unterhaltungsbranche entwickelten. Um die Kabelnetzversorgung anzukurbeln, wurde damals das Nebenkostenprivileg eingeführt.

Das Nebenkostenprivileg bezeichnet die Umlagefähigkeit der Kosten eines Kabelanschlusses in der B etriebskostenabrechnung, die bislang in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt war. Damit ist gemeint, dass Hauseigentümer und Wohnungsunternehm