Radfahren
26 June 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser, Kein Taxi wird kommen. „Wir holen dich mit dem Rad ab“, sagt Josh Hon am Telefon. 30 Minuten später rauschen der smarte Chef der innovativen Radmarke Tern und seine Frau Terry heran: auf zwei „Longtail-Rädern“, die neuerdings auch Hersteller wie Yuba und andere anbieten. Besonderheit: Ihre Rahmen sind kon­struktiv nach hinten verlängert oder durch hoch belastbare Träger ergänzt – für ein ultrastabiles Heck, das sich auch für den Erwachsenen-Transport eignet! „Du übernimmst das Rad meiner Frau. Sie fährt nämlich hinten bei mir mit“, grinst Josh. Schon rutscht Terry rittlings auf die gepolsterte Längsbank, stellt die Füße auf die Trittflächen. Dann gibt Josh Gas und reiht sich flüssig in den Verkehr ein. „Vorne rechts!“ Terry dirigiert ihn per Smartphone in der Hand durch engste Gassen. Was für ein Ritt, was für ein Konzept. „Passenger Transportation“ ist ein neuer Trend, der hier in Taipeh für mich erstmals greifbar wird. Ein geniales Mobilitätskonzept, das in Radmetro­­polen wie Portland, Kopenhagen und Amsterdam schon greift. Mit riesigem Potenzial: In London bietet das Unternehmen „Pedal Me“ per App buchbare Mitfahrten auf schmalen Long-John-Cargobikes an – als schnelle und umweltfreundliche Kurzstrecken-­Alternative zu Taxis und Bussen. In Deutschland mahlen die Mühlen langsamer. Seit ­Jahren engagiert sich der Berliner Manfred Wos dafür, dass er ganz offiziell mit seinem im Rollstuhl ­sitzenden ­ erwachsenen Sohn auf dem Rollfiets durch die Welt ­fahren darf. Projekte wie „Radeln ohne Alter“ (Senioren­ausfahrten auf Rikschas), aber auch Rikscha-Fahrten für Touristen brauchten kommunale Ausnahmege­neh­migungen, weil die Bundesregierung bislang die ­ Auf­fassung vertrat, dass nur Kinder auf Fahrrädern ­mit­genommen werden dürfen. Nun wird die Mitnahme von Erwachsenen – auf entsprechenden Fahrrädern – wieder zugelassen. Dem Verbot ging nämlich ein kurioser Gesetzesfehler voraus: In der StVO-Fassung von 1937 stand: „Auf einsitzigen Fahr­rädern dürfen Radfahrer Personen nicht mitnehmen“. Ausnahme: Kinder unter sieben Jahren. Bei der Neufassung 1970 wurde das Wort „einsitzig“ vergessen. Dies wurde kürzlich korrigiert, somit sind Rikschas oder Lastenräder mit Beförderungsmöglichkeiten im Straßen­verkehr legal zu fahren. „Ein wichtiger Schritt hin zur Verkehrs­wende“, weiß Markus Riese von Darmstädter Premium­hersteller Riese & Müller, auf dessen Einwand die Änderung zustande kam. Er warnt aber auf den Seiten des Pressedienst Fahrrad pd-f: „Man darf jetzt aber nicht einfach jemanden auf dem Gepäckträger mitnehmen. Das Fahrrad muss für das Mehrgewicht zugelassen sein und über eine spezielle Sitzvorrichtung verfügen.“ Das Thema Personenbeförderung mit Fahrrädern ist spannend. Mehr in einer der nächsten Ausgaben. Daniel O. Fikuart, Chefredakteur

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