Radfahren
29 May 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser, schon vor der Corona-Krise deutete es sich an: Wir Radfahrer sind wieder wer. Mit viel Engagement entwickelten Rad-Experten und Politik gemeinsam die neue, fahrradfreundliche StVO – ein Regelwerk, das uns Radfahrer und die neuen Mobilitätswirklichkeiten ernst nimmt. Ja, der Radverkehr hat zugenommen, gerade jetzt in Corona-Zeiten satteln viele um, entdecken, wie entspannt der Weg zur Arbeit sein kann, wie gut die tägliche Extra-Fitness tut, dass sich Einkäufe in Seiten­taschen transportieren lassen. Nicht nur im Kofferraum. Mehr Fahrräder auf den Straßen bedeuten auch eine bessere Infrastruktur? Da hapert es noch an vielen ­Stellen. Aber ein Blick auf das Regelwerk der StVO-Novelle zeigt, dass es uns Radfahrer im Verkehr sicherer macht. Hier mal meine Top-5-Liste: Endlich präziser: der Überholabstand. Bisher war in der StVO ein Mindest-Überholabstand verankert. Zukünftig müssen Autofahrer 1,5 Meter Platz zum Radfahrer einhalten – auch zu solchen, die mit Anhängern unterwegs sind. Außerorts sind es zwei Meter. Mein Lieblings-Thema 1: Nebeneinander fahren … dürfen wir, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. ­Gegenseitige Rücksichtnahme ist somit gefragt. Übrigens war das Nebeneinanderfahren schon immer erlaubt: in einem Radfahrer-Verbund ab 16 Personen. Wir sind besser und früher zu sehen! Die Erweiterung des Parkverbots an Kreuzungen sieht vor, dass parkende Fahrzeuge nun acht statt fünf Meter entfernt von Einmündungen/Fahrbahnkreuzungspunkten parken müssen, wenn ein Radweg die Straße begleitet. Das verbessert die Sichtbeziehungen deutlich. Apropos Abbiegen: Weil Abbiegeunfälle mit LKWs meist gravierend enden, müssen diese künftig dabei Schrittgeschwindigkeit einhalten, wenn mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist. Da der Gesetzgeber Schrittgeschwindigkeit aber mit „bis zu 11 km/h“ definiert, was zügigem Tempo beim Joggen entspricht, ist das für mich noch zu schnell. Lieblings-Thema 2: Die Mitnahme von Erwachsenen ist erlaubt, wenn die Fahrräder baulich dafür ­geeignet sind – es muss also auf das Mehrgewicht zu­gelassen sein und eine spezielle Sitzvorrichtung besitzen. Wahrscheinlich wird es ewig dauern, bis sich herumgesprochen hat, dass man auf Radwegen nicht halten oder gar parken darf. Scherzle gmacht, das ist schon längst so. Neu ist aber, dass Autos und LKWs auch auf Schutzstreifen nicht mehr halten dürfen. Machen sie es trotzdem und behindern dadurch Radfahrer – wenn wir also ausweichen oder bremsen müssen –, sind 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Übrigens, ein parkendes Fahrzeug auf dem Radfahrstreifen ist eine Gefährdung, da wir Radfahrer nicht einfach auf den Gehweg ausweichen dürfen, wenn der Radweg blockiert ist. So und jetzt steige ich aufs Rad und fahre zum Einkaufen. Danke StVO, dass ich mich dabei künftig sicherer fühlen kann. Gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt.

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