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Viele private Verkäufer bei eBay, eBay Kleinanzeigen, Etsy und anderen Verkaufsbörsen sind aktuell verunsichert. Laut dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz müssen Verkäufe dem Finanzamt gemeldet werden. Was steckt wirklich dahinter? Wir kennen die Antworten.

von Christoph Hoffmann

Bild: BaLL LunLa / Shutterstock.com

Quasi im Schweinsgalopp haben Bundestag und Bundesrat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts – so die äußerst sperrige Bezeichnung im Juristen-Deutsch. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2021/514 um, die die Besteuerung privater Verkäufe regelt.

Und was besagt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz? Nach § 4 Abs.5 Nr.4 PSt-TG „muss jeder Plattformbetreiber private Veräußerungsgeschäfte bis zum 31. Januar des Folgejahres immer dann an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, wenn mindestens 2.000 Euro Verkaufserlös erzielt werden oder mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte im Jahr stattfinden.“

Die Meldungen an die Finanzbehörden enthalten mindestens die folgenden Daten:

❯ Name des Verkäufers

❯ Geburtsdatum

❯ Steuer-Identifikationsnummer

❯ Postanschrift

❯ Bankverbindung

❯ betreffende Transaktionen

❯ Verkaufserlöse und Gebühren Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft viele private Verkäufer, vor allem Sammler von Uhren, Messern, Münzen und andern Objekten. Aber auch Eltern kommen schnell auf 30 Transaktionen, wenn Sie die Kleidung ihrer Kinder bei eBay Kleinanzeigen oder bei Vinted verkaufen. Und was ist mit der Oma, die sich mit dem Stricken von Socken und Pullovern die Rente aufbessert und Etsy als Verkaufsplattform für die Handarbeiten nutzt? Tatsächlich gibt es viele Fragen und unkonkrete Antworten im Internet.

Was genau ist eine Plattform?

Die betroffenen Verkaufsportale und Online-Marktplätze werden im Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht explizit genannt. Die Interpretation von „digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften“ im PStTG lässt zweifelsfrei den Schluss zu, dass alle Marktplätze und Plattformen betroffen sind, die für gewerbliche und private Verkäufe betrieben und genutzt werden können.

Darunter fallen dann unter anderem Amazon Marketplace, eBay, eBay Kleinanzeigen, Etsy, Facebook Marketplace, Fairmondo, Hood, Momox, Yatego, Shpock und Vinted. Es geht aber noch weiter. Denn auch Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen (Airbnb, Booking.com, Fewo-Direkt) oder Fahrdienste vermitteln

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