EU beschließt Recht auf Reparatur

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Die Hersteller sollen verpflichtet werden, defekte Geräte künftig wieder in Stand setzen zu müssen.

Bild: © TimeStopper – AdobeStock

Die europäischen Verbraucher sollen in Zukunft ein Recht darauf haben, dass defekte Geräte auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungspflicht repariert werden. Darauf haben sich die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedsstaaten im Grundsatz geeinigt. Ziel der Neuregelung ist, die Produktlebensdauer zu verlängern und dadurch Ressourcen zu sparen, die Abfallmengen beim Elektroschrott zu reduzieren und die Bürger finanziell zu entlasten. Für die Verbraucher bedeutet es, dass Reparaturen nach Ablauf der gesetzlichen Garantie attraktiver und unkomplizierter werden. Der Rechtsanspruch wird anfangs nur für bestimmte

Geräteklassen gelten, unter anderem für sogenannte „weiße Ware“ wie Kühlschränke, aber auch für Smartphones und weitere Geräte. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Reparaturrecht weitere Produktkategorien umfassen (http://tinyurl. com/4wemhd24). Neben der Pflicht der Hersteller, ihre Produkte bei Defekten zu reparieren, sieht das Abkommen die Verpflichtung vor, die Verbraucher über den Reparaturanspruch zu informieren, ihnen für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät anzubieten sowie die Ersatzteile zu einem angemessenen Preis vorzuhalten. Unabhängige Reparaturbetriebe müssen ferner Zugriff auf Reparaturanleitungen und Ähnliches bekommen. Schließlich soll sich die Gewährleistung nach erfolgter Reparatur um ein Jahr verlängern.

Nach der grundsätzlichen Einigung soll in Kürze der genaue Rechtstext vorliegen, dann müssen EU-Rat und -Parlament der Richtlinie zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

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